Warum nicht Tiertransporter von Quältransporten einziehen?
Wer sich auf deutschen Straßen Straßenrennen liefert, dessen Fahrzeug kann nach § 315 f StGB eingezogen werden. Eingezogen werden können auch Fahrzeuge, die als Tatwerkzeug für eine Straftat dienen. Wäre es nicht wirkungsvoll und daher sinnvoll, bei Tierquältransporten die LKWs nicht nur zu beschlagnahmen, sondern auch als Tatmittel einzuziehen? Was bei Einbrecherbanden Praxis ist, sollte auch bei kriminellen Tiertransporten der Fall sein.
So hat die Chemnitzer Verkehrspolizei Ende Juli einen Tiertransport aus dem Verkehr gezogen, bei dem 169 Kälber von Ostsachsen nach Nordrhein-Westfalen transportiert wurden. Bei Überprüfung der Tiere wurde festgestellt, dass die jungen Kälber völlig dehydriert waren, viel zu jung für einen Viehtransport und zu wenig Luft bekommen haben.
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Beschäftigungsende
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 08.02.2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22.02.2019 und legte der Beklagten eine auf den 08.02.2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitszeitverhältnisses nach der Eigenkündigung der Klägerin abdecke. Die Klägerin hat demgegenüber geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Die Vorinstanzen hatten der auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 08.02. bis zum 22.02.2019 gerichteten Zahlungsklage stattgegeben.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah das anders, hielt den Zusammenhang zwischen Kündigungsfrist und Dauer der Arbeitsunfähigkeit für „verdächtig“.
Beschwerdefrist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verkürzt sich
Ab Februar 2022 können Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nur noch innerhalb von 4 Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung eingereicht werden. Bislang galten 6 Monate.
Schettino macht weiterhin den Schettino
„Fare lo Schettino“ (heißt auf Deutsch: „Den Schettino machen“) ist in Italien zur geflügelten Umschreibung für besondere Feigheit geworden. Hiervon unbeeindruckt lässt uns der ehemalige Kapitän der „Costa Concordia“ 10 Jahre nach dem Unglück uns aus dem Gefängnis in Rom wissen, dass es nicht okay sei, dass er der Einzige sei, der für das Unglück bezahle. Ma wolle vorliegend vielmehr einen Schuldigen finden. Die 16-jährige Haftstrafe gab es einmal für die Schuld am Unglück selbst (arrogantes und riskantes Manöver, das völlig unnötig war) und der Umstand, dass der Kapitän nicht als Letzter von Bord ging, sondern als einer der Ersten und Passagiere, Besatzung und Schiff einfach zurückließ. Gewissermaßen hat Schettino recht: man wollte einen Schuldigen finden. Was er nicht sagt: man hat ihn auch gefunden.
Das ändert sich 2022 bei den Steuern
Homeoffice-Pauschale wird verlängert
Die Homeoffice-Pauschale von € 5,00 pro Tag (max. € 600.00 im Jahr) wird bis Ende 2022 verlängert. Damit kann jeder die Tage, die er nicht im Büro gearbeitet hat pauschal von der Steuer absetzen. Wer dagegen ins Büro fährt, kann pro Kilometer weiterhin eine Entfernungspauschale von 30 Cent (ab dem 21. Kilometer 35 Cent) geltend gemacht werden. Von 2024 bis 2026 erhöht sich die Pauschale auf 38 Cent.
Corona-Bonus bis zu einer Höhe von € 1.500 noch bis März steuerfrei