Bundesverfassungsgericht wird zur Corona-Triage entscheiden
Am Dienstag nach Weihnachten, den 28.12.2021, will das Bundesverfassungsgericht die erste Entscheidung in Sachen Triage veröffentlichen. Verschiedene Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde an die Justiz gewandt, nachdem der Gesetzgeber die Triage-Situation im Gesetz nicht geregelt hat. Die Beschwerdeführer, die an Behinderungen und Vorerkrankungen leiden befürchten, dass sie im Falle einer Selektion, welches Leben schützenswerter ist, bei eingeschränkten und nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Intensivplätzen evtl. vernachlässigt werden könnten.
Kündigung von Impfverweigerern geht vor das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen/Radolfzell
Die zu entscheidende Rechtsfrage ist: Kann ein Arbeitgeber, der in seinem Betrieb eine G-Regelung einführt, Impfverweigerern kündigen? Höchstrichterlich ist das noch nicht entschieden, in Gesetzesform gibt es dazu auch nichts Konkretes. Fachleute geben zu dieser Problematik in den letzten Tagen ihre Einschätzungen ab. Letztlich wird allerdings überall orakelt. Viele der Juristen sind vorsichtig und geben den Bedenkenträger. Eine Kündigung darf nur das allerletzte Mittel sein, eine Kündigung greift in die Rechte des Arbeitnehmers ein, soweit noch keine allgemeine Impfpflicht gilt usw. Andere Juristen – darunter wir – meinen, dass das sehr wohl geht. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und die Entscheidungsgewalt, ob er zusätzliche Risiken mit ungeimpften Mitarbeitern eingehen will oder nicht. Zwei solcher Termine sind jetzt beim Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, anhängig. In der KW 50 sind bereits Gütetermine anberaumt.
VW-Abgasskandal: Direktklage gegen VW-Händler
Mit Urteil vom 08.12.2021 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von VW-Kunden gestärkt, wenn sie mit einem einfachen Software-Update des Händlers nicht einverstanden sind. Zum einen muss sich der Kunde nicht unbedingt auf ein Software-Update einlassen, wenn er Zweifel hat, dass der zuvor bestehende Mangel „vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt“ wird und der Händler diese Zweifel nicht ausräumen kann. In Streitfällen muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Weiter hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Käufer im Falle einer Ersatzlieferung innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss ggf. einen Anspruch bzgl. des Nachfolgemodells hat. Jetzt kommt aber möglicherweise eine Einschränkung: Wenn der Listenpreis um mehr als ein Viertel höher liegt als das Vorgängermodell, müsse eine Zuzahlung des Käufers geprüft werden. Letztlich entschieden hat der Bundesgerichtshof hier diese Frage nicht, weil er den Fall an das Oberlandesgericht Braunschweig zurückverwiesen hat.
Während die Beweislastverteilung und der Anspruch auf Nacherfüllung durch ein Nachfolgemodell im Rahmen der üblichen Rechtsprechung bleiben, verwundert der Gedanke, dass der Kunde bei einer bestimmten Teuerung für ein Nachfolgemodell etwas hinzugeben soll. Ist das nicht eine aufgedrängte Zuzahlung? Und was geschieht, wenn der Kunde nicht will oder finanziell nicht kann? Das lässt der BGH am Ende offen. Und ob es überhaupt so ist, auch.
43 Jahre unschuldig im Gefängnis
In Missouri wurde Kevin Strickland nach über 43 Jahren Haft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er saß seitdem er 20 Jahre alt war im Gefängnis für einen angeblichen Dreifachmord, den er – wie sich später herausstellte – gar nicht begangen hatte. Der damalige Schuldspruch basierte allein auf der Aussage eines Augenzeugens. Konkret wurde Strickland vorgeworfen, er habe die Opfer zunächst gefesselt und dann durch tödliche Schüsse ermordet. Es gab nur eine Person, die überlebte: Die Zeugin, die Strickland belastete. Doch die Frau zog später ihre Aussage zurück, dass sie Strickland als einen der vier Täter identifizieren kann. Auch zwei tatsächliche Täter, die für den Dreifachmord verurteilt wurden, sagten aus, dass Kevin Strickland mit ihnen nicht gemeinsame Sache gemacht hat und benannten sogar andere Personen. Zudem hatte Strickland sogar ein Alibi. Trotz dieser Faktenlage wurde er dennoch von der Jury damals für schuldig befunden.
Nun wird er – im Alter von 62 Jahren – endlich für unschuldig erklärt und kommt frei.
Solche Fälle sind dem deutschen Rechtssystem leider auch nicht fremd. So gab es beispielsweise in Bayern einen Fall, in dem ein Ehemann von seiner damaligen Ehefrau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt wurde. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Mann schuldig sei. Und nicht nur das, sie verfrachteten ihn aufgrund eines angeblich erkannten „paranoiden Gedankensystems“ in eine Psychiatrie. Der Mann musste daraufhin mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen, bis er endlich freikam.
TNT-Express GmbH versendet zweifelhafte Zahlungsforderungen
Sollte jemand über die TNT-Express GmbH Warenlieferungen erhalten, ist Vorsicht geboten. Im Fall unserer Mandantschaft hat die TNT-Express GmbH die Lieferung im Nachgang Nachforderungen erhoben über € 746,99, ein Betrag, der vom Ursprung, der Höhe und der Leistung her nicht nachvollziehbar ist. Auch auf Nachfrage hat die Mandantschaft nur eine Belegnummer erhalten, mit der man auch nichts anfangen kann. Die Hinweise, dass die Rechnung nicht nachvollziehbar ist und der Adressat nicht Auftraggeber gewesen sein kann, hat in der Vergangenheit jeweils eine mehrwöchige Schamfrist ausgelöst, in der nichts geschah, um dann erneut Mahnschreiben zu versenden.