Strafvollstreckung: Freigang und Freiheitsstrafe
Bei einer verhängten Freiheitsstrafe bis zu 15 Monaten kann in Baden-Württemberg sofort mit Strafantritt Freigang gewährt werden. Zu bestimmten Voraussetzungen ist dies auch bis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren möglich. Hintergrund ist der Gedanke, dass der Betroffene seine Arbeitsstelle und seine Einkommensmöglichkeit nicht verliert. Im Familienverbund besteht auch die Option, dass die Kinder im eigenen Haushalt versorgt werden können. Wer Freigang hat, kann morgens die Justizvollzugsanstalt verlassen und muss abends rechtzeitig zurück sein. Das sind die Voraussetzungen, dass Freigang gewährt werden kann:
1.) Der Verurteilte muss sich der Ladung zum Strafantritt stellen und darf es nicht auf einen Haftbefehl ankommen lassen.
2.) Bei Antragstellung muss ein fester Arbeitsplatz oder eine geregelte Selbstständigkeit nachgewiesen werden können.
3.) Bei Arbeitnehmern ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, dass dieser den Verurteilten im Falle des Freigangs weiterhin beschäftigen wird.
Besondere Schwere der Schuld
Lebenslänglich ist die Straferwartung bei Mord. In der Praxis bedeutet das, dass der Verurteilte dennoch nach 15 Jahren auf Entlassung hoffen kann. Bei entsprechend guter Führung werden Täter dann regelmäßig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Wird aber vom Gericht im Namen der Strafverhandlung am Ende ausdrücklich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, greift der oben genannte Automatismus nach 15 Jahren nicht. In solchen Fällen bedeutet lebenslänglich oftmals lebenslänglich.
Trotz fehlender Leiche wegen Mordes verurteilt – Geht das?
Das Landgericht Braunschweig entschied, dass ein 51-jähriger Bundespolizist lebenslänglich ins Gefängnis muss, da er seinen Freund ermordet haben soll. Von dem Leichnam fehlt jede Spur.
Im April letzten Jahres soll Martin G. seinen Freund in dessen Garten attackiert haben. Auf der Terrasse fanden die Ermittler blutige Schleifspuren und die beschädigte Brille des Opfers. Danach soll Martin G. das stark blutende Opfer mit einem Kleintransporter zu einem unbekannten Ort gefahren haben und anschließend das Fahrzeug auf dem ehemaligen Expo-Gelände in Hannover abgestellt haben. Im Auto fanden die Ermittler erhebliche Blutansammlungen. Das Auto wurde zwar am Holländischen Pavillon gefunden, von der Leiche fehlt jedoch bis heute jede Spur. Tatmotiv soll eine Affäre mit der Ehefrau des Vermissten sein. Aktuell hat die Polizei erneut einen Aufruf gestartet, in dem sie nach Hinweisen auf den Verbleib der Leiche fragen.
Wegen Rückständen bei Nebenkostenvorauszahlungen kann man gekündigt werden
Stattliche 7,9 % beträgt mittlerweile (August 2022) die Inflationsrate in Deutschland und vor allem die Kosten für Energie steigen in schwindelerregende Höhen. Vor allem bei den sog. warmen Nebenkosten droht nahezu allen Mietern daher das sprichwörtliche böse Erwachen bei der nächsten Nebenkostenabrechnung. Viele Vermieter vor allem die größeren Wohnungsbaugesellschaften haben darauf bereits reagiert und verlangen von ihren Mietern deutlich höhere Nebenkostenvorauszahlungen. Wer sich auf eine derartige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen einlässt, muss dabei aber auch die Risiken dieser Erhöhung bedenken. Auch wer mit den Nebenkostenvorauszahlungen in einen Rückstand gerät, der einen Betrag von einer Monatsmiete übersteigt, riskiert die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges!
Wann bekommt man Wohngeld?
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss für die angemietete Wohnung oder einen Lastenzuschuss für die Eigentumswohnung oder das Haus benötigen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ob jemand berechtigt ist, die Sozialleistung in Anspruch zu nehmen, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: 1) dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben 2) der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben und 3) der Höhe der Miete.
Dabei setzt sich das Gesamteinkommen aus allen Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zusammen (zu berücksichtigen sind beispielsweise die Ehegatten des Haushaltsmitgliedes, Eltern und Kinder, Geschwister, etc.). Auch eigenes Vermögen beeinflusst ggf. den Wohngeldanspruch.