Inhalt des Schreiben an Richter Leopold wegen Verfahrenseinstellung gegen Tom Schwarz
Sehr geehrter Herr Leopold,
ich bin und war im obigen Verfahren nicht selbst beteiligt, habe hiervon nur aus der Presse erfahren.
Sie haben (selbstverständlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung) das Verfahren gegen Herrn Tom Schwarz gegen eine Geldauflage von € 2.500,00 eingestellt. Treffen folgende Tatsachen zu?
Herr Tom Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer 1,62 m?
Gilt Tom Schwarz als Profiboxer?
War der Kiefer des Opfers durch den Schlag dreifach gebrochen?
Musste das Opfer dreimal operiert werden?
Ist der Kiefer des Opfers mit vier Metallplatten und 16 Schrauben fixiert worden?
Hat Herr Tom Schwarz gegenüber dem Opfer Schadenswidergutmachung betrieben?
Ist Herr Tom Schwarz in der Vergangenheit schon einmal wegen Rohheitsdelikten aufgefallen oder stehen noch Verfahren aus?
Ist das Opfer zuvor dem ehemaligen Lebenspartner (Verlobte) bis zu dessen Auto gefolgt? Wäre das strafbar?
Inwieweit ist es relevant, ob das Opfer stichhaltig erklären konnte, warum sie ihrem Ex-Freund gefolgt ist?
Haben Sie in dem Verfahren ausgeführt:
„Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Glauben Sie, die von Ihnen verfügte Verfahrenseinstellung annähernd „im Namen des Volkes“ erfolgte?
Ich bin der Auffassung, dass Sie als Strafrichter nicht mehr weiter tätig sein sollten.
Hochachtungsvoll
R. Fischer
Rechtsanwalt
Verfahrenseinstellung gegen Tom Schwarz ist ein Justizskandal
Wie in der Presse umfangreich nachzulesen war, drohte dem Profiboxer Tom Schwarz eine mehrjährige Haft, weil er seiner Ex-Verlobten in einem Streit dreifach den Kiefer gebrochen hatte. Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer nur 1,62 m. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme hat der Vorsitzende Richter (allerdings unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowieso) das Verfahren vorläufig eingestellt, gegen Zahlung einer Geldauflage von € 2.500,00. Wenn der Boxer Tom Schwarz diesen Betrag bezahlt, ist das Verfahren für ihn ohne Vorstrafe beendet.
Wie es dazu kommen konnte erschließt sich aus den Presseberichten nicht. Laut einem Bericht der Bild hat der Richter Leopold zur Begründung der Verfahrenseinstellung ausgeführt: „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Eine solche Entscheidung ist nicht nur für die betroffenen Personen skandalös. Sie ist auch skandalös für die Juristen, die täglich für Recht und Ordnung kämpfen. Aus diesem Grund haben wir eins gemacht: Strafanzeige gegen Richter Winfried Leopold wegen des Verdachts der Rechtbeugung.
Ab sofort gilt der neue Bußgelkatalog, das bedeutet ...
- Innerorts 16-20 km/h zu schnell fahren: 70 statt 35 Euro
- Rettungsgasse missachten oder nicht bilden: 200 bis 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- Gehwege, Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzen: 100 statt 25 Euro
- für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig – bislang waren es 15 Euro
Ist der Götz von Berlin der richtige Ombudsmann beim Bundesamt der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)?
Wir berichten regelmäßig von Gerichtsverfahren und Urteilen, die wir für unsere Mandantschaft erstreiten. Im vorliegenden Fall hatten wir gedacht, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht Not tut, eine außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden in der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe ausreichend ist. Dachten wir! Hintergrund war der Umstand, dass die Volksbank Albstadt alte Schuldner offensichtlich gerne direkt anschreibt und die anwaltliche Vertretung übergeht, wenn der ehemalige Kunde schon betagt ist. Hier wollten wir über das Schlichtungsverfahren erreichen, dass die Volksbank künftig ausschließlich mit uns korrespondiert.
Die Sachbearbeiter bei der Kundenbeschwerdestelle in Berlin scheinen an solchen Auseinandersetzungen nicht besonders interessiert zu sein. Zunächst hat der Abteilungsleiter schon vor Ablauf der Erklärungsfrist das Verfahren für beendet erklärt. Als wir diesen Umstand rügten, trat der Ombudsmann Gerhard Götz aus Berlin auf den Plan. Anstatt zu schlichten, schlug sich Götz auf die Seite der Volksbank, empfand Beschwerde gegenüber dem Abteilungsleiter als eine Beleidigung und trat dann nochmals zusätzlich nach mit den Worten:
„Aus objektiver Sicht und zur Vermeidung eines Übermaßes an Peinlichkeit hätte es ihnen [müsste großgeschrieben sein] sicherlich besser angestanden, sie [Sie hätte großgeschrieben werden müssen] hätten sich, nachdem sie [Sie hätte großgeschrieben werden müssen] sich derart unqualifiziert äußern, wenigstens in ihrer [hätte großgeschrieben werden müssen] eigene Angelegenheit ein Mindestmaß an Rechtskenntnis verschafft.“
Wir haben das Schlichtungsverfahren abgebrochen und stellen fest, dass Berlichingen von Berlin 554 km entfernt ist.
Hat Daimler in den Diesel-Prozessen gelogen?
Wiederholt haben geschädigte Diesel-Besitzer Daimler bis vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Dennoch ist bislang kein höchstrichterliches Urteil gegen Daimler ergangen. Der Bundesgerichtshof argumentiert so, dass die Existenz einer Abschalteinrichtung alleine noch keine sittenwidrige Schädigung darstelle. Es müsse der Nachweis der gezielten Täuschungsabsicht geführt werden. Ob das überhaupt so ist, kann bezweifelt werden. Wenn aber ein Motor mit einer oder mehreren Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, dann hat man eben von einer Täuschungsabsicht auszugehen, weil die Abschalteinrichtungen ja gerade deswegen verdeckt eingebaut worden sind. Dann käme auf Daimler die Nachweispflicht zu, die Abschalteinrichtungen zu „erklären“.
In einem Verfahren in Großbritannien hat die angloamerikanische Kanzlei Milberg einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der bekannte Sachverständige Felix Domke hat in der Software von Daimler acht Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Dies hätte zur Folge: