Ausnahme: Kündigung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug des Arbeitnehmers kann unwirksam sein
Das Führen eines KFZ ist zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung dar. Allerdings muss die Kündigung nicht in jedem Fall die richtige Reaktion des Arbeitgebers sein. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte:
„Verstößt ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer durch eine Trunkenheitsfahrt außerhalb der Arbeitszeit schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten und erscheint eine Wiederholung als wenig wahrscheinlich, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abmahnung nicht von vornherein entbehrlich.“
0815-Patientenverfügungen sind in Corona-Zeiten das eigene Todesurteil,
... das hoffentlich nicht vollstreckt wird. Die Zeitschrift Finanztest meint sogar, dass eine Änderung bestehender Patientenverfügungen wegen Corona nicht notwendig sei. Das ist falsch! Wer auf so etwas hört, für den kann es im Ernstfall schnell zu spät sein. Auf den Punkt gebracht: wer nicht wegen Corona sterben will, sollte seine Patientenverfügung auf Schwachstellen überprüfen. Wer noch keine hat, sollte jetzt eine solche vorsorglich hinterlegen.
Patientenverfügungen sollen eine bestimmte medizinische oder pflegerische Behandlung sicherstellen, sofern man hier zu selbst nicht mehr in der Lage ist, insoweit Entscheidungen zu treffen. Patientenverfügungen regeln Versorgungsinhalt und Versorgungsart bzw. Klammern aus, was man im Notfall nicht möchte. Und da liegt bei vielen oberflächlichen Patientenverfügungen das Problem. In Standardverfügungen wird oftmals eine künstliche Beatmung abgelehnt. Bei schweren Komik-19-Verläufen kann aber genau diese Maßnahme einem das Leben retten. Auch in Triage-Fällen wären solche Formulierungen ein höfliches „Hintenanstellen“, das man dann mit dem eigenen Tod bezahlt. Das ist alles in Ordnung, wenn es so gewollt ist. Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf.
Wählen Sie nicht irgend eine Patientenverfügung aus, sondern unbedingt die richtige!
Der neue Bußgeldkatalog ist ein Gruß an den Geldbeutel
Eines vorweg: Zu schnelles Fahren wird deutlich teurer, aber Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert.
Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern empfahl am heutigen Freitag, den 08.10.2021 der Bundesrat, der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen. Die neue Bußgeldkatalog soll ab November in Kraft treten.
Für Zu-Schnell-Fahrende hat der neue Bußgeldkatalog es in sich: Künftig muss man beispielsweise 50 statt 25 Euro zahlen, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 10 km/h zu schnell fährt. Außerhalb werden 40 statt bisher 20 Euro fällig. An den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen ändert sich allerdings nichts. Aber vor allem Raser werden kräftig zur Kasse gebeten: Wer mit 91 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen. Bislang mussten die Raser in diesem Fall nur 200 Euro zahlen.
Wann kann man Politiker vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen?
Mehrere Medien berichten aktuell über eine Anklage von Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH). Die Anklageschrift mit dem Titel „Der Planet gegen Bolsonaro“ würde von der österreichischen Klimaschutzorganisation Allrise eingereicht. Nach Allrise stellt die systematische Abholzung des Amazonas und die aktive Schwächung von Gesetzen und Behörden welche sich für die Stärkung der Landwirtschaft einsetzen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Art. 7 IStGH-Statut dar. Dies ist nicht die erste Klage welche gegen Bolsonaro vor dem IStGH eingereicht wurde. Bereits im Januar hatte der brasilianische Häuptling Raoni Metukire dem Präsidenten ebenfalls „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Anklage vor dem IStGH überhaupt möglich? Und könnte es auch anderen Staatschefs passieren, eines Tages angeklagt zu werden?
Tante Emma goes 2G
In Hessen dürfen alle Einzelhändler ab sofort selbst entscheiden, ob sie die 3G oder die 2G-Regel umsetzen wollen. Ungeimpfte müssen im Zweifel Freunde oder Bekannte zum Einkaufen schicken. Für die Geimpften fallen in den Geschäften idR Regel jetzt die Abstand- und Maskenpflicht weg. ... Auf dem Weg zur Normalität.