Wie man Lukaschenko stoppen könnte
… zumindest für die Zukunft!
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften gibt es weltweit genug. Man könnte viele Extravaganzen vermeiden und Egotrips verhindern, wenn derjenige, der Interessen und Rechte Anderer massiv beeinträchtigt (stets für sein eigenes Handeln die Verantwortung trägt). Überschreitet er Grenzen, gerät er in die Verantwortung und auch in die finanzielle Haftung. Das was bei Körperverletzung und Nötigung gilt, sollte auch bei staatlicher Erpressung gelten, wenn Aktivisten für Ihre Taten haftungstechnisch gerade stehen müssen.
Lukaschenko lässt seit Wochen Flüchtlinge aus Syrien geradezu einfliegen und über Belarus an die polnische Grenze bringen. Dies ist ein offensichtlicher Versuch, Europa zu erpressen. Lukaschenko ist sogar noch so blöd, dies nach außen hin zu äußern. Wer eine Erpressung begeht, ist für so eine Tat grundsätzlich auch haftbar. Bislang haben die Staaten nur mit Gegenmaßnahmen in Form von Sanktionen gedroht, nicht jedoch an das Naheliegende gedacht, nämlich dem Verursacher die Kosten aufzuerlegen. Diese sind enorm, sowohl in Polen, in Deutschland als auch im übrigen Europa. Dies beginnt bei der Grenzabsicherung bis hin zu der Aufnahme von Flüchtlingen und die damit verbundenen Kosten.
Als Schuldner (Anspruchsgegner) wäre (1) Belarus als Staat heranzuziehen sowie (2) Lukaschenko selbst persönlich. Er ist Täter (bei Diktaturen üblich). Dies gilt insbesondere, wenn der Diktator durch und durch korrupt ist. Das Vermögen von geschätzt 9 Milliarden Euro ist dadurch entstanden, dass Lukaschenko aus seiner Machtposition heraus den eigenen Staat gefleddert hat. Deshalb kann das Vermögen, das Lukaschenko und seine Familie zwischenzeitlich vereinnahmt haben, nicht auf Dauer dem Clan gehören. Im Rahmen einer Kampagne sollte man schon jetzt darlegen, dass sämtliche nicht ordnungsgemäß vereinnahmten Gelder zurückzuerstatten sind.
US-Bundesstaaten verlangen von VW einen Nachschlag auf den Schadensersatz
In Ihrer aktuellen Online-Ausgabe berichtet das Manager-Magazin.de, dass Volkswagen in den USA eine empfindliche Niederlage erlitten hat. Der oberste Gerichtshof soll es zwischenzeitlich abgelehnt haben, Anträge von VW und Bosch aus der Vorinstanz anzuhören und zu bewerten. Dies macht den Weg frei für weiteren Schadensersatz, der Volkswagen in den USA bereits 32 Milliarden Euro gekostet hat. Das Manager Magazin vermutet, dass die Summe nochmals empfindlich steigt.
Wie kann man gegenüber überteuerter Mineralölsteuer/Energiesteuer vorgehen?
Dem einfachen Bürger bleibt hier als „Jedermann“ fast nur die Verfassungsbeschwerde.
Die Steuer auf Benzin und Diesel dürfte verfassungswidrig sein
Zumindest in der verlangten Höhe an der Zapfsäule. Zusammen mit dem sogenannten Erdölbevorratungsbetrag und der Mehrwertsteuer wird jedem Autofahrer pro Liter mehr als ein Euro Steuergelder abgeknöpft. Zwischenzeitlich ist die Mineralölsteuer in Energiesteuer umbenannt worden. Opfer sind immer noch die Gleichen: Die Bürger. Der ist aber auf den herkömmlichen Kraftstoff noch Jahre lang angewiesen. Dann nutzen alternative Energielieferanten zunächst einmal noch nicht viel.
Wenn am 15.11.2021 ein Liter Diesel etwa € 1,45 gekostet hat, enthielt er Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer von 47,04 Cent, 0,30 Cent Erdölbevorratungsbeitrag und knapp 30 Cent Mehrwertsteuer oben drauf. Ab dem nächsten Jahr kommt noch eine CO2-Abgabe von 7-8 Cent hinzu.
Perfide ist, dass sich die Umsatzsteuer aus dem Gesamtpreis für einen Liter Diesel/Benzin errechnet und nicht aus dem anteiligen Nettopreis. Der Staat setzt auf ein Produkt eine Steuer und auf diese Erhöhung dann eine sich daraus errechnende Umsatzsteuer. Was als Zinseszins verpönt ist, ist Vater Staat gerade recht. Ist das nicht Raub an den Bürgern?
Wenn die öffentlichen Abgaben in der Summe zwei bis dreimal so hoch sind, wie der Produktpreis selbst, ist dies eine künstliche Verteuerung, was man gemeinhin als „Wucher“ bezeichnet. Die Ausnutzung einer Zwangslage kommt hier ohne weiteres hinzu, weil die meisten, die sich in den letzten vier oder fünf Jahren ein Auto gekauft haben, nicht von heute auf morgen „etwas anderes tanken können“.
Ein Steuerungsinstrument darf nicht dazu dienen, die abhängige Personengruppe zu übervorteilen. Das geschieht bei der Höhe der derzeitigen Abgaben an der Tankstelle tagtäglich millionenfach.
Die Energiesteuer als Wuchersteuer ?
Aktuell lässt sich auf den Tankstellen beobachten, dass die Preise für Benzin und Diesel drastisch gestiegen sind. Grund hierfür, ist die steigende Energiesteuer. Diese wird im Regelfall beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.[1] Doch wie setzt sich diese Steuer zusammen? Wie wird sie berechnet? Und vor allem, warum steigt sie gerade jetzt so drastisch?
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. [2]
Im Gegensatz zu den meisten anderen Steuern erhebt der Staat die Energiesteuer für Erdgas und Co nicht prozentual, sondern mit einem festen Anteil. Diese festen Anteile sollten Preissteigerungen abmildern [3] und den Verbraucher schützen. Tendenziell wird Energie und damit auch das Benzin immer teurer. Speziell bei Brennstoffen für Fahrzeuge gibt es erhebliche Preisschwankungen. Eine prozentuale Besteuerung würde diese Schwankungen zusätzlich intensivieren. Um zu verstehen, wie es nun sein kann, dass die aktuellen Preise für die Kraftfahrtstoffe immer weiter steigen und wie der Gesetzgeber darauf Einfluss nehmen kann, muss man sich zunächst klarmachen, wie die Steuerschuld (also das, was zu zahlen ist) entsteht.