Dieselskandal wird nicht zum Skandal der staatlichen Aufsichtsbehörden - vorerst
Das OLG Koblenz hat in einem neuen Urteil zum Dieselskandal entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht aufgrund einer fehlerhaften Genehmigung der im Dieselskandal gegenständlichen Motoren in die Haftung gezogen werden darf.
Die Klägerin hat im September 2013 einen VW Polo der Marke Volkswagen AG gebraucht gekauft. Dieses Fahrzeug hatte den Motor EA 189 eingebaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Nach dem der Dieselskandal aufgedeckt wurde, hat das Kraftfahrtbundesamt durch Beschluss zu der Entfernung der Abschalteinrichtung verpflichtet. Bei der Klägerin geschah dies durch ein entsprechendes Softwareupdate. Weiter schloss sie mit der Volkswagen AG einen Vergleich ab zur Abgeltung aller Ansprüche wegen des Einsatzes der unzulässigen Abschalteinrichtung und deren Entfernung in Höhe von € 4.650,00.
Volkswagen tritt die Flucht nach vorne an
„Dieselgate“ wie der Skandal in der USA heißt, ist dort noch nicht ausgestanden. Das Oberste Gericht von Ohio hat Ende August geurteilt, dass trotz der bereits auf Bundesebene vereinbarten und bezahlten Strafen eigene weitergehende Sanktionen aussprechen kann.
Dies will Volkswagen verhindern und bring den Rechtsstreit deswegen notgedrungen vor den U.S. Supreme Court. Denn der Autokonzern befürchtet weitere Forderungen von mehr als 127 Milliarden Doller pro Jahr auf sich zu kommen. Die Tagesschau sprach dann davon, dass VW ein Ohio-Problem habe. Sollte der Oberste Gerichtshof gegen VW entscheiden und die Auffassung vertreten, dass die Anwendung „Clean Air Act“ auf VW nicht verhindere, dass der Bundesstaat Ohio aufgrund Eigener Gesetz zusätzlich Ansprüche gegen VW verfolge bestünde das Risiko, dass andere Bundesstaaten nachziehen.
Corona-Prozess: Klage gegen den Staat Österreich wegen Versäumnissen in Ischgl
Es ist der erste Prozess dieser Art. Am 17 September beginnt der erste Prozess um Corona-Ansteckungen im Skiort Ischgl im März 2020. Nachdem eine Expertenkommission zwischenzeitlich ein fehlerhaftes Krisenmanagement und eine eklatante Fehleinschätzung festgestellt hat, wird dem Verantwortlichen vorgeworfen, bezüglich des Skiorts Ischgl verspätet vor dem Virus gewarnt und zu spät den Betrieb runtergefahren zu haben. Ischgl entwickelte sich zum Hotspot des Virus in Europa. In der Folge waren auch Tote zu beklagen. Die Hinterbliebenen eines Opfers klagen vorliegend € 100.000,00 ein.
Häusliche Gewalt als Entlassungsgrund bei der Bundeswehr
Soldaten sind auch außerhalb ihres Dienstes verpflichtet, die militärische Ordnung und damit das Ansehen der Bundeswehr zu wahren, vgl. § 17 Abs. 1, 2 SG.
Dies wurde einem Zeitsoldaten im Dienstgrad eines Feldwebels zum Verhängnis: In Anwesenheit einer Vielzahl seiner Familienmitglieder, unter anderem seiner minderjährigen Kinder, beleidigte er seine getrenntlebende Ehefrau und fügte ihr eine Schädel- und Gesichtsprellung sowie eine Stauchung der Halswirbelsäule zu, indem er sie gegen einen Türrahmen stieß und ihr mit der Hand ins Gesicht schlug.
Bankkunden können zu Unrecht abgebuchte Gebühren zurückfordern
Der BGH entschied Ende April diesen Jahres, dass unbedingt eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wenn Banken ihre Gebühren erhöhen. Bislang hatten Banken es nämlich in der Praxis so gehandhabt, dass sie einfach ihre Gebühren anheben und solange ein Kunde nicht ausdrücklich den AGB widerspricht, das Schweigen als Zustimmung gewertet wurde. Obwohl es in der konkreten Klage um die Postbank ging, sind genauso die sonstigen Kreditinstitute betroffen, die die gleichen oder ähnlichen Klauseln in ihren AGB verwenden. Die Klauseln waren so offen formuliert, dass für Verbraucher überhaupt nicht mehr ersichtlich war, welche Änderungen durchgeführt werden dürfen. Das könnte dazu führen, dass der gesamte Vertrag uneingeschränkt und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden umgestellt werden könnte. Dies ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Bankkunden haben nun somit grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlungen. Eine etwaige Summe wird jedoch nicht automatisch auf die Konten der Kunden zurücküberwiesen. Die Kunden müssen selbst aktiv werden und ihr Geld zurückfordern.