Milka ist nicht Quadratisch.Praktisch.Gut
In dem Markenrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport um die quadratische Schokoverpackung hat Milka nun endgültig verloren. Die Richter nahmen an, dass die relevante Zielgruppe die quadratische Form als Herkunftsnachweis wahrnehme und daher eine Täuschung im Rechtsverkehr anzunehmen ist, wenn ein anderer Schokoladenhersteller seine Tafeln in quadratischer Form anbietet.
Eine quadratische Verpackung ist grundsätzlich erstmal nichts Revolutionäres oder Außergewöhnliches. Die Besonderheit im vorliegenden Fall dürfte die Beharrlichkeit sein, mit der Ritter Sport über Jahre hinweg Werbung gemacht hat. Seit den 90er Jahren kennt jeder „quadratisch. Praktisch. Gut“. Die Marktdurchdringung führt nun dazu, dass mögliche Käufer allein an der Form auf den Hersteller Ritter Sport schließen. Wer hier ohne Not hinein grätscht, begeht auf der einen Seiten (1) Verwechslungsgefahr und/oder versucht (2) von dem entstandenen guten Image zu profitieren.
Die persönliche Haftung der Vorstandmitglieder eines Vereins
Wer sich in den Vorstand eines Vereins wählen lässt, sollte dies nur tun, wenn der Verein im Zweifel für „Verfehlungen im Amt“ eine (Risiko-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht frei von Risiken und Schadensfällen. Zwar hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 31 a für ehrenamtliche Organmitglieder im Innenverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, doch drohen zum einen immer auch Ansprüche von außen (also von Dritten), zum anderen ist nicht genügend gewährleistet, dass der Verein sein Vorstandsmitglied im Zweifel auch finanziell freistellen kann. Was nutzt der Anspruch, wenn das Geld hierzu nicht da ist? Gerade im sportlichen Bereich oder bei Vereinen, bei denen Tiere zum Einsatz kommen, ist das Haftungsrisiko von vorne herein überschaubar.
Die Revision im Strafrecht
Die Revision ist keine weitere Tatsacheninstanz. Mit der Revision kann der Verurteilte (oder die Staatsanwaltschaft) eine Entscheidung von dem nächsthöheren Obergericht auf Rechtsfehler hin überprüfen lassen. Dem Wortlaut des § 337 Abs. 1 StPO nach wird die „Verletzung des Gesetzes“ überprüft und das grundsätzlich auch nur auf konkrete Rügen des Revisionsführers hin. Das können Verfahrensrügen sein, aber auch Sachrügen. Bei den Verfahrensrügen gibt es sowohl sogenannte relative Revisionsgründe als auch absolute Revisionsgründe. Erstere sind nur dann gegeben, wenn sich ein bestimmter Fehler bis ins Urteil „auswirkt“. Absolute Revisionsgründe sind sogenannte „No-Gos“, die zur Aufhebung des Urteils und in der Regel zu einer Zurückverweisung führen, wenn Kardinalfehler gemacht wurden, beispielsweise das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, das Gericht überhaupt unzuständig war, Vorschriften über die Öffentlichkeit verletzt wurden oder die Verteidigung unzulässig beschränkt wurde.
Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch Zahlung einer Kaution?
In § 116 Strafprozessordnung (StPO) kann ein Richter den Vollzug eines Haftbefehls aussetzen, wenn der Beschuldigte (oder ein anderer) eine angemessene Sicherheit leistet, um Fluchtgefahr auszuschließen.
Rechtliche Fragen bei Zusammenleben ohne Trauschein
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind nach wie vor auf dem Vormarsch. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland auf mittlerweile weit über 2 Millionen mehr als verdoppelt. Über die rechtlichen Konsequenzen dieser ehemals als „wilde Ehe“ bezeichneten Lebensform besteht allerdings weithin Unwissenheit.