Was muss ich tun, wenn mir das Kurzarbeitergeld nicht reicht
Kurzarbeiter bekommen zum Monatswechsel insgesamt weniger ausbezahlt als sonst. Nicht selten können dann die Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen nicht mehr getragen werden. In einem solchen Fall müssen Kurzarbeiter zusätzlich Hartz IV beantragen.
Wie gehe ich als Gläubiger mit der "Corona-Ausrede" um?
Wir ziehen unsere Mandantschaft seit Jahren Forderungen ein. Kaum hatte das Corona Virus den Weg in die allgemeine Nachrichten gefunden, erhielten wir schon die ersten Aussetzungsanträge auf Ratenzahlungen "wegen dem Corona Virus". Die meisten Schuldner konnten zwar nicht sagen, warum sie nicht zahlen könnten und waren selbst auch nicht erkrankt (manche gaben vor, erkrankt zu sein). Da war klar: die "Corona-Ausrede" war geboren. Wir prüfen daher von Beginn an die angebliche Betroffenheit und verlangen zumindest die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Zahlungsmoral massiv eingebrochen - großes Schuldnerrisiko
Noch nie hat sich die Zahlungsmoral binnen weniger Tage so verschlechtert wie seit Mitte März. Die Ausfälle werden mit dem jetzigen Monatswechsel noch mal kräftig ansteigen. Es für jeden Schuldner gefährlich, Zahlungen einfach zurückzuhalten. Schnell kommen neue Zahlungsverpflichtungen hinzu, die Bugwelle wird damit immer höher. Auch wenn vom Staat schnell Schutzschirme aufgespannt worden sind, kann man damit regelmäßig nur die unmittelbaren Folgen mildern, die Zahlungsverpflichtungen als solches bleiben. Liegt kein so genannter Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, kann die Geschäftspartner (Vermieter, Verkäufer, Dienstleister) seinerseits den Anspruch schnell gerichtlich geltend machen oder Mahnbescheid beantragen. Die Folge: Mehrkosten von mindestens 20 bis30 %.Wer das nicht im Blick hat, stirbt halt später. Zahlungen verweigern oder Zahlungen einstellen, ist allein kein Notfallplan. Immer noch viele Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmer haben bis heute noch keinen Maßnahmeplan erstellt und "wursteln" im Moment ohne Konzept weiter.
Jetzt Entschädigungsantrag stellen
Die diversen Betriebsschließungen erfolgten durch staatliche Anordnung. Die Kehrseite dieser Bescheide und Allgemeinverfügungen ist der große Kostenblock, der zunächst einmal bei Unternehmer bleibt. Vom fehlenden Gewinn ganz zu schweigen. Hier sind wir der Auffassung, dass genau da der Staat einspringen muss, nicht in Form von billigen Krediten mit dem Wirtschaftsrisiko des Unternehmers, sondern durch Entschädigung 1:1 der nicht vermeidbaren Kosten (bis zur Wiedereröffnung). Hier war der Staat in der Krise nicht konsequent genug. Nebeneffekt wäre darüber hinaus, dass dann nicht alle auf einen schnelles Wiederhochfahren der Wirtschaft drängen würden. Am Ende würde das eh übernehmen müssen. Sollte man sich nicht nur Zeit, sondern auch Gelassenheit erkauft.
Da es schlicht nicht sein kann, dass Betriebe über ungewisse Zeit einen „Lockdown“ durchführen müssen, ohne für den eingetretenen und eintretenden Schaden entschädigt werden, die ‚Soforthilfe‘ von wenigen tausend Euro verpufft.
Wir stellen für alle unsere Mandanten in diesen Tagen einen förmlichen Antrag auf Kostenentschädigung. Das sollte sich jeder schleunigst überlegen. Hier könnten Fristen laufen.
Beispiel Adidas: Einfach die Miete nicht bezahlen ist ein großer Fehler!
Die vielleicht dümmste Entscheidung des Adidas-Konzern ever. Adidas und Deichmann versuchen die Mietkosten auf den Staat abzuwälzen. Vielleicht besteht am Ende ein Entschädigungsanspruch wegen der Zwangsschließungen. Dies muss aber im ordentlichen Rechtsweg geklärt werden. Einfach die Zahlungen einstellen und den Staat zu erpressen und Vermieter ebenso, ist egoistisches Kalkül. Das rächt sich. Im Netz ist der Aufschrei groß, Twitter-Nutzer rufen zum Boykott auf. Adidas ist von null auf Platz 1 der Corona-Schmarotzer gerutscht, Deichmann auf Platz 2.
Der richtige Weg ist ein anderer: wenn jemand jetzt schon Probleme hat, die nächste Miete zu bezahlen, dann muss er unverzüglich mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht kann man einvernehmlich eine Zwischenlösung finden. Sollte ein Vermieter den Mieter die Miete aus Solidarität erlassen, sollte er sich wenigstens eventuelle Entschädigungsansprüche gegen Behörden, Staat und Dritte abtreten lassen. Gefährlich ist es keine Miete zu zahlen, wenn man es kann bzw. könnte. Und Adidas könnte (mindestens derzeit) noch die Miete bezahlen, nachdem der zweite Kostenblock ‚Mitarbeiter‘ regelmäßig in Kurzarbeit geschickt wurde. Der Kündigungsschutzschirm bedeutet nicht, dass die Miete nicht mehr zu bezahlen ist, man kann nur im Moment deswegen nicht außerordentlich gekündigt werden. Der Vermieter ist aber nicht daran gehindert, die offenen Mieten per Mahnbescheid geltend zu machen oder im Urkundenprozess durchzusetzen und dann zu vollstrecken. Die Mehrkosten für den Mieter pro Miete betragen dann schnell zwischen 20 und 30 %. Und die Zinsen laufen auch weiter. Adidas steht zurecht auf Platz 1 der Corona-Schmarotzer. Und gleichzeitig auf Platz 1 der 'Corona-Deppen'.
Da es schlicht nicht sein kann, dass Betriebe über ungewisse Zeit einen „Lockdown“ durchführen müssen, ohne für den eingetretenen und eintretenden Schaden entschädigt werden, die ‚Soforthilfe‘ von wenigen tausend Euro verpufft.
Wir stellen für alle unsere Mandanten in diesen Tagen einen förmlichen Antrag auf Kostenentschädigung. Das sollte sich jeder schleunigst überlegen. Hier könnten Fristen laufen.