Urlaubsrückkehrer aus Risikogebiet haben für die Dauer der Quarantäne keinen Lohnanspruch
Bereits aus der Fürsorgepflicht für die übrigen Mitarbeiter hat der Arbeitgeber Anspruch zu erfahren, wo der Arbeitnehmer seinen Urlaub verbringt oder verbracht hat. Zwar kann er die Reise nicht verbieten, wer aber „krank“ zurückkommt oder in Quarantäne muss und während dieser Zeit nicht im Home Office eingesetzt werden kann, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung während dieser Zeit.
UPDATE zu: Infoscore erfindet 'Überzahlungsgebühr'
Auf unsere Beschwerde vom 15.04.2020 gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde der infoscore Forderungsmanagement GmbH beim Oberlandesgericht Hamm, hat die infoscore die Überzahlungsgebühr an den Mandanten erstattet. Man hat sich auch dafür entschuldigt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat sich zunächst daran gestoßen, dass der Begriff „Überzahlungsgebühr“ missverständlich formuliert wäre, da es sich nicht um eine Gebühr handelt, sondern allenfalls um einen Aufwendungsersatz. Insoweit hat sich infoscore auch bereit erklärt, auch den Begriff „Überzahlungsgebühr“ künftig nicht mehr zu verwenden. Gegen einen tatsächlichen Aufwendungsersatz sei nichts einzuwenden.
Wir denken, dass auch ein pauschalierter Aufwendungsersatz in einem solchen Fall nicht zulässig ist und schon gar nicht mit € 10,00 veranschlagt werden kann.
Lebenslang in Kitzbühel-Prozess: Was bedeutet das in der Praxis?
Ein 26-jähriger Österreicher muss „lebenslänglich“ hinter Gitter, weil er in seiner Heimatstadt Kitzbühel fünf Menschen ermordet hat, nachdem seine Freundin mit ihm Schluss gemacht. Das Landgericht Innsbruck erkannte nun auf kaltblütigen Mord und attestierte dem Täter volle Schuldfähigkeit.
Praktisch lebenslänglich nicht lebenslang. Lebenslang dauert in Österreich im Schnitt 21 Jahre. 532 Mörder wurden in den vergangenen 15 Jahren in Österreich vorzeitig „bedingt“ aus der Strafhaft entlassen. Frühestens nach 15 Jahren können verurteilte Straftäter vorzeitig auf Bewährung entlassen werden, wenn sie dann nicht mehr als gefährlich gelten. Diese Perspektive dämpft das Gewaltpotenzial im Gefängnis.
Ist Konstanz durch die Polizeistruktur 2020 zum Paradies für kriminelle Outlaws geworden?
Auf den Internetseiten der Polizei des Landes Baden-Württemberg brüstet man sich mit Verlautbarungen wie:
„Mit seinen über 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt das Polizeipräsidium Konstanz Verantwortung für die Sicherheit der nahezu 780.000 Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.“
„Polizeistruktur 2020 stärkt Polizei und Sicherheit“
Auch die Bezeichnung „Polizeipräsidium Konstanz“ lässt vermuten, dass regionale Kontrollen von Konstanz aus erfolgen.
Wir vertreten immer wieder Geschädigte von Raub- und Gewalttaten. Wem in Konstanz so etwas passiert, gerät künftig möglicherweise schnell ins Hintertreffen. Denn die Kriminalpolizeidirektion befindet sich seit März 2020 in Rottweil, das Kriminalkommissariat in Konstanz ist aufgrund des Kriminaldauerdienstes oftmals nicht besetzt. Wenn es dunkel wird und etwas passiert, müssen im Zweifel die Kollegen aus Singen anrücken. Bei Kapitalverbrechen kann dies zu einem erheblichen Nachteil führen, da Beweismittelsicherung, Erstbefragung von potenziellen Tätern und Zeugen erstmal gar nicht stattfindet, bis die zuständigen Beamten gefunden sind.
Konstanz: Alkoholverbot am Herosé möglich
Die Anwohner am Seerhein beklagen sich zu Recht über zunehmenden Lärm, Müll und Urinieren in den Vorgärten sowie aggressives Verhalten durch Alkohol. Dann sind da noch kürzlich Polizisten angegriffen worden. Anfang Juli war in der Nähe noch ein Tötungsdelikt zu beklagen. Und was macht (Noch-) Oberbürgermeister Uli Burchardt? Mal wieder nichts. Nach den Beschwerden sollten die Mitarbeiter des Bürgeramtes prüfen, ob ein Alkoholverbot in den Abend- und frühen Morgenstunden am Herosé möglich ist. Vorauseilend vor dem endgültigen Prüfungsergebnis teilte der „Passivbürgermeister“ Uli Burchardt mit, dass er jetzt schon sagen könne, dass man hierfür keine Rechtsgrundlage habe, weil die Zahlen dies nicht hergeben würden. § 10 a PolG Baden-Württemberg setze voraus, dass es sich um einen sog. „Brennpunkt“ handelt. Lieber Uli! Das steht so gar nicht im Gesetz.