MS Artania: Schadensersatzansprüche gegen die Phoenix Reisen GmbH
Das Management der Phoenix Reisen GmbH scheint komplett versagt zu haben. Wohl aus Gewinnsucht ist die MS Artania noch am 13. März 2020 mit 800 Urlaubern in See gestochen, im Bewusstsein nirgends mehr anlegen zu dürfen. Eine Kreuzfahrt ist das nicht und wird es auch nicht mehr. Vielmehr sollen die Passagiere in den nächsten Tagen ausgeflogen werden.
Während die Deutschen hier kaum noch das Haus verlassen dürfen, das öffentliche Leben heruntergefahren wurde, schickte die Phoenix Reisen GmbH 1.000 Passagiere auf Kreuzfahrt durch „infizierte Gewässer“. 200 Urlauber sind wohl vor der Abreise von Board gegangen und Heim geflogen, der Rest fuhr als „Risiko-Dampfer“ los. Ein deutscher Heimkehrer wurde bereits auf das Coronavirus positiv getestet. Eine Entwicklung, die die Verantwortlichen bei Phoenix Reisen GmbH und an Board der MS Artania nicht nur hätten voraussehen können, sondern hätten voraussehen müssen.
Dies hat Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zur Folge. Hierbei geht es nicht nur um nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sondern um Nötigung und Freiheitsberaubung sowie evtl. auch gefährliche Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung.
Notfallgesetzgebung durch den Bundestag
Im Eiltempo hat der Bundestag am Mittwoch, den 25.03.2020, Rechtsgeschichte geschrieben. Danach kann der Bundestag künftig eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausrufen, was der Bundestag mit der Gesetzesänderung zugleich getan hat. Dies könnte für wirtschaftlich Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben und auch gesondert Entschädigungsansprüche auslösen.
Im Rahmen der Notfallgesetzgebung wird das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Mietrückstände im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt, sofern die Nichtleistung der Zahlung auf der aktuellen Pandemie beruht. Das Gesetz geht jetzt noch einen Schritt weiter. Die Kündigung des Vermieters kann für diesen Zeitraum nicht vor dem 30. Juni 2022 erfolgen. Der Mieter hat damit zwei Jahre Zeit, seine Mietrückstände auszugleichen. Dann lebt das Kündigungsrecht des Vermieters aber wieder auf.
Allerdings kann der Vermieter – nach den hier vorliegenden Unterlagen – die offenen Mietforderungen gegen den Mieter schon vorher durchsetzen, ggf. auch eine Mietkaution entsprechend verwerten. Ist die Mietzahlung durch die derzeitigen Umstände gefährdet oder gestört, sollten sich Mieter wie Vermieter zügig rechtlich informieren, wie sie hiermit umgehen, damit nicht dieser Punkt selbst zum Existenzproblem wird.
+++ Soforthilfe startet doch erst morgen +++
Seit heute, Mittwoch, sollten Onlineanträge zur Soforthilfe Corona abrufbar sein. Jetzt meldet das Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage: "Wir arbeiten rund um die Uhr mit Hochdruck an Ihrem Programm. Bitte haben Sie noch bis Mittwochabend (25. März 2020) Geduld, bis Sie den vollelektronischen Antragsprozess in Anspruch nehmen können." Hinter vorgehaltener Hand soll es noch 24 Ur werden. Der Start ist damit faktisch auf den morgigen Donnerstag, 26. März 2020 verschoben.
Liveticker n-tv meldet: +++ 13:47 Ermittlungen wegen Covid-19-Ausbreitung in Ischgl +++
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Ermittlungen zur Ausbreitung des Coronavirus im beliebten Wintersportort Ischgl aufgenommen. Wie die Behörde mitteilte, geht sie dem Verdacht nach, dass ein Gastronomiebetrieb Ende Februar einen positiven Test einer Mitarbeiterin nicht den Gesundheitsbehörden gemeldet habe. "Es ist unbekannt, um welchen Betrieb es sich dabei handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher werde nun ermittelt. Das Land Tirol und die Tourismusbranche vor Ort waren in den vergangenen Tagen scharf kritisiert worden, weil der Skitourismus mit seinen Après-Ski-Partys die internationale Ausbreitung des Coronavirus verstärkt haben könnte.
[ Siehe hierzu unseren Bericht vom 23.03.2020 unter http://www.lawinfo.de/index.php/28-ausgewaehlte-rechtsgebiete/schadensersatzrecht/1007-prozesslawinenwarnung-fuer-ischgl-strafanzeige-gegen-den-buergermeister ]
Corona: Antrag auf Soforthilfe ab Mittwoch (morgen) möglich
Das Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmer, Freiberufler, die sich in unmittelbarer Folge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden und hierdurch massive Liquiditätsengpässe erleiden, können Antrag auf „Soforthilfe“ stellen. Dieser Betrag ist nicht zurückzubezahlen, verbleibt also als Unterstützungsleistung beim Empfänger.
Eine entsprechende Antragstellung ist ab dem 25.03.2020 möglich. Anträge wird es über die IHK geben, unabhängig davon ob man Mitglied ist oder nicht.
In der Regel werden Selbständige oder Personen mit bis zu 5 Beschäftigen mit monatlich € 3.000 unterstützt (längstens für den Zeitraum von 3 Monaten), Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten mit € 5.000 monatlich und Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten mit € 10.000 monatlich.
Haben Sie Probleme, die nächste Miete zu bezahlen? Können Sie Ihre Mitarbeiter bezahlen? Haben Sie schon Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt? Haben Sie mit Ihrer Bank über eine Tilgungsaussetzung gesprochen? Haben Sie geprüft, welche Verträge Sie jetzt kündigen oder stilllegen können? Haben Sie bei Ihrem Finanzamt bereits Antrag auf Steuererleichterung gestellt? Verfügen Sie über einen Maßnahmeplan, wie es demnächst weitergeht? Haben Sie die Bilanzen und BWA für die letzten Monate und das letzte Kalenderjahr (ggf. nur vorläufig) und eine Betriebsvorausschau zusammengestellt? Sind Sie durch die Gesamtsituation eingeschränkt oder gar überfordert? Sollen wir Sie da durchlotsen?
Wer Schwierigkeiten hat, den Antrag und die Begründung zeitnah und korrekt zusammenzustellen, dem helfen wir unter Berücksichtigung unserer Zeitkapazitäten auch im Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rafael Fischer, Oliver Hirt, Michael Schmid und Marita Rohde unter der Zentralnummer 07531/5956-10. Sie können uns aber auch eine E-Mail senden unter Darstellung Ihrer Ausgangssituation an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.