Der Fehler nach dem Fehler: wenn zu Unrecht erhobene Bußgelder nicht zurückgezahlt werden
Zwischenzeitlich steht fest: der neue Bußgeldkatalog vom Frühjahr diesen Jahres ist fehlerhaft. Nach beißender Kritik aus Juristenkreisen wurde der neue Bußgeldkatalog neun Wochen später wieder ausgesetzt. In der Zeit vom 28. April bis 2. Juli 2020 haben so manche Verkehrsteilnehmer im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bußgeldbescheide ihre Strafe akzeptiert und bezahlt. Jetzt, wo herauskommt, dass die Rechtsgrundlage falsch war, müsste man meinen, dass der Staat die zu viel bezahlten Bußgelder ihren staatstreuen Bürgern zurückzahlt.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, haben sich die Bundesländer mit dem Verkehrsministerium vielmehr darauf geeinigt, die zu viel gezahlten Gelder in der Regel einzubehalten. Bundesweit geht es wohl um einen zweistelligen Millionenbetrag. Aus Rechtsstaat wird Unrechtsstaat. Verkehrsminister Andreas Scheuer gehört zu den Fettnapfministern in Deutschland. Jetzt hat er sich einen Napf hingestellt, wo gar keiner stand. Warum soll der Staat Gelder behalten, auf die er rechtlich gar keinen Anspruch hat. Auf die Rechtskraft der Bescheide zu pochen, ist für einen Staat schändlich, zudem falsch. Betroffene sollten jetzt formal einen Gnadenerlass stellen. Das sollten Sie auch. Wir werden in dieser Woche den Verkehrsminister noch anschreiben und um eine Generalgnadenamnestie für alle Betroffenen bitten. Tun sie das auch! Wenn Sie betroffen sind, stellen sie bei der Erlassbehörde und beim Verkehrsminister jeweils ausdrücklich schriftlich einen Antrag auf Gnadenerlass.
Nach Kurzarbeit folgen betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise
Sollten in einzelnen Betrieben nach der Ferienzeit nicht wieder das alte Auftragsniveau erreicht oder es wenigstens besser werden, kommt nach der Kurzarbeit für viele die Kündigung. Das gilt erst recht, wenn die zweite Welle heftig wird. Die Sorglosigkeit eines Teils der Bevölkerung tragen diese Befürchtung. Während nach dem Ersten Weltkrieg die Kriegsrückkehrer aus der Gefangenschaft die zweite Welle der Spanischen Grippe auslösten, werden dies dieses Jahr höchstwahrscheinlich die Urlaubsrückkehrer sein.
Hüftprobleme mit der Hüftprothese: Verurteilung der Hersteller einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese bestätigt
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Verurteilung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.
Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.
Man gewöhnt sich dran: Weiteres Hauptverfahren gegen VW-Manager eröffnet
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.
Rückgabe beschlagnahmter Sachen
Die Rückgabe einer in einem Strafverfahren beschlagnahmten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem diese aufzubewahren war. Die zuständigen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, die Sachen dem Berechtigten an dessen Wohnsitz zu bringen. (BGH Urteil vom 03.02.2005 – III ZR 271/04)