Bereits ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
Bereits ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg. Der Staat schlägt unnötig zu. Schnell kommt es vor, dass irgendwo ein Schild steht 30 statt 50 oder 50 statt 70. Wer nicht sofort konsequent runterbremst, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Nun trifft es auch Temposünder, die die nicht nur auf der Bremse stehen. Auch die Bußgelder werden kräftig angehoben, sodass die Blitzer in den 30er-Zonen nun den Gemeinden richtig Geld bringen. Deutschland ist an vielen Stellen 'überreguliert'.
Es wird sich jetzt in vielen Fällen rentieren zu hinterfragen, warum eine Geschwindigkeitsbeschränkung von wem und auf welcher Rechtsgrundlage erlassen wurde. Übervorsichtige 30er-Zonen werden ab sofort zum Risikogebiet. Man kann nur jedem anraten, unverzüglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, weil der nächste Bußgeldbescheid kommt bestimmt und zwar in saftiger Höhe. Was früher "Pipifax" war, ist heute fast eine Straftat.
Die Pandemie wird 1000 Tage dauern oder 3 Jahre
Jede Person und erst recht jeder Unternehmer sollte JETZT für sich seine Lebenssituation überdenken und einen Handlungsplan aufstellen: was muss ich tun, um möglichst unbeschadet vor allem wirtschaftlich zu überleben? Nach dem Notfallplan kommt der Handlungsplan, der über einen langen Zeitraum wahrscheinlich monatlich oder wöchentlich angepasst werden muss. Und weiter wichtig: kühlen Kopf bewahren. Diejenigen die das nicht tun, laufen Gefahr in Panik zu geraten. Die Pandemie und ihre Folgen werden länger dauern, als die meisten annehmen. Das kann man alles nachlesen in der Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung 2012. Diese Analyse Ist das Ausgangspapier, an das sich die Bundesregierung derzeit hält, quasi der Spickzettel für diese Krise. Entworfen wurde das Papier zum Bevölkerungsschutz bei einer weltweiten Pandemie durch Virus "Modi-SARS", erarbeitet und voraus berechnet vom RKI (Robert-Koch-Institut).
Dort ist sehr genau beschrieben, was zur Zeit passiert. Wird so schnell kein Impfstoff gefunden, wird auch die weitere Entwicklung vermutlich wie errechnet ablaufen. Wahrscheinlich gibt es nach der ersten Welle, der erst zum Jahresende abebbt noch eine zweite Welle (nach etwa 400 Tagen) und eine dritte Welle (nach 750 Tagen). Die letzte Welle ist nach drei Jahren durch.
April-Gehälter in Gefahr
Das befürchtet eine branchenübergreifende Recherche der Tageszeitung WELT. Was als Absicherung und Überbrückung der Arbeitnehmer gedacht war, kommt bei diesen Ende April voraussichtlich nicht (rechtzeitig) an. Bei vielen Unternehmen ist die Kapitaldecke oder Priorisierung oftmals so angespannt, dass diese dann so lange das Kurzarbeiter-April-Gehalt nicht an die Arbeitnehmer auszahlen werden, solange sie nicht vorab vom Arbeitsamt das Geld erhalten haben.
Deutschland wird erst am 4. oder 5. Mai so richtig spürbar in der Krise ankommen. Dann wenn der Lohn nicht auf dem Konto ist, Mieten und laufende Überweisungen nicht ausgeführt werden.
Streit um Prothesenversorgung: Wann muss die Krankenkasse für Beinprothesen zahlen?
Ein häufiger Streitpunkt bei der Prothesen-Versorgung ist die Frage, wie hoch der Anspruch ist, der gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann beziehungsweise zur Bezahlung welcher Prothesen und Hilfsmittel die Krankenversicherung verpflichtet ist. Da die Krankenkassen im jeweiligen Einzelfall selbständig und eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und für welche Leistungen sie die Kosten übernehmen, enden solche Fälle nicht selten vor Gericht.
Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen
Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.
[Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.20009 UF 267/00 NJW-RR 2001, 1433, FamRZ 2001, 1011]