Beate Bahner will keine Rechtsanwältin mehr sein
Nachdem ihre Verfassungsbeschwerde, bzw. der Eilantrag, vom Bundesverfassungsgericht bereits am Karfreitag abgelehnt wurde, hat Beate Bahner in Konsequenz hieraus Ihre Zulassung zurückgegeben. Das gegen sie eingeleitete Strafverfahren läuft dagegen weiter. Für Frau Beate Bahner persönlich sicherlich eine tragische Erfahrung, in der Sache musste es so kommen. Von unserer Kritik nehmen wir nichts zurück.
Frau Bahner kann gerne in die Länder auswandern, die ihrer Meinung nach solche Grundrechte wahren und im Zusammenhang mit dem Corona Virus nicht einschränken. Da gibt es derzeit genau drei Länder: Egalien und Verschwöriland und Mirwurstistan. Wir glauben, dass Beate Bahner sich da realitätsfern hineingesteigert hat, aber durch Ihr Vorgehen (v.a. auch bei sich selbst) großen Schaden angerichtet hat, weil sie mit ihrer Kampfansage radikale Schläfer „bedient“ hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das korrigiert. Der Staat funktioniert.
[BVerfG Beschluss vom 10.04.2020 Az 1 BvQ 26/20]
Die Entscheidung im Wortlaut:
Germany’s Next Top Model: Diese Sendung ist für Zuschauer unter 30 Jahren nicht geeignet
Zu dem Schluss kommt man, wenn man sieht, was Heidi Klum mit der jungen Generation anstellt. Nur 5 Minuten reichen zu belegen, dass es Machern regelmäßig auf „mehr Drama“ ankommt, egal wie blöd der Grund auch ist. Junge Mädchen hungern nicht nur, um einem Schönheitsideal zu entsprechen, das Heidi regelmäßig befeuert.
Die Anzahl der Mädchen, die sich kurz nach Eintritt der Volljährigkeit unter das Messer legen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mädchen wie auch Jungs glauben einem Schönheitsbild entsprechen zu müssen, um eine Existenzberechtigung zu haben und hoffen dann auf Fame. Und dazu tragen solche Formate bei. Für junge Zuschauer ist das Influencer-Drama GNTM gerade nicht geeignet.
Heidi hör‘ endlich auf damit und kümmere Dich lieber um Deinen Mann, solange er noch Deiner ist. Vor allem braucht der dringend einen Farb- und Stilberater. Tom Kaulitz wirkt optisch wie Sohn von Jürgen Wagner (Waldmensch Öff Öff) und der kleine Bruder von Georg Berres (Bauchi), der sich an die Becker-Villa ‚rangewanzt‘ hat - auch Tom ist bei Heidi in deren Villa eingedrungen. Fame und Shame liegen nicht nur phonetisch ganz dicht beieinander.
Darf ich beim Autofahren eine Schutzmaske tragen?
Die typische Juristenantwort lautet: eindeutig Jein!
Befinde ich mich allein im Auto, muss ich während der Fahrt die Schutzmaske abziehen, weil die sonst eine verbotene Vermummung wäre, die die Identifizierung des Fahrzeuglenkers erschweren könnte. Befindet man sich mindestens zu zweit im Fahrzeug und stammen die Fahrgäste nicht aus dem gleichen Haushalt, sollte aus Sicherheitsgründen auch der Fahrzeuglenker während der Fahrt eine Maske tragen, wenn die Sitzflächen oder Sitzmulden innerhalb des geschlossenen Fahrzeuges im Mittel weniger als 2 Meter voneinander entfernt sind. Bei geöffneten Cabriolets dürften es wegen der Verwirbelung sogar mehr sein. Noch Fragen, Herr Wachtmeister?
Achtung: Die Sichtweise könnte je nach Bundesland oder Polizist unterschiedlich sein!
Neues zu Beate Bahner
Am 5. April haben wir die Presseerklärung von Frau Beate Bahner kommentiert und hierzu deutliche Worte gefunden. Manch Leser fand das zu deftig. Heute findet sich in der Bild um 16:10 als erstes folgende Mitteilung:
Ermittlungen gegen Heidelberger Rechtsanwältin
Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln gegen eine Rechtsanwältin, die über das Internet öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben soll. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Samstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln, teilten die Behörden am Mittwoch mit. Neben der Staatsanwaltschaft Heidelberg werden die Ermittlungen vom Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei geführt.
Wenn das mal nicht Frau Bahner ist ... müssten wir uns sehr täuschen.
Europäischer Gerichtshof kippt Widerrufsklausel in zahlreichen privaten Kreditverträgen
Erfreulicher Paukenschlag für Millionen Bankkunden. Darlehensverträge müssen klare und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 26.03.2020 zu einem Fall aus Deutschland klargestellt (Rechtssache C-66/19). Da dies bei einem Großteil der Darlehensverträge in Deutschland nicht der Fall ist, hat das Urteil für Kreditnehmer weitreichende Folgen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit der Kreissparkasse Saarlouis mit einem Kunden. Entschieden wird er vor dem Landgericht Saarbrücken. Die Klausel, um die es geht, findet sich in der Widerrufsinformation der Verträge in zahlreichen Darlehensverträgen aus den Jahren 2010 bis 2016 wieder. Dort wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen, die ihrerseits auf eine weitere Vorschrift im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Bezug nimmt. In dieser finden sich dann wiederum Verweise auf andere zivilrechtliche Regelungen. Eine regelrechte „Schnitzeljagd“ – Juristen nennen diese Technik einen „Kaskadenverweis“.