Infoscore Forderungsmanagement GmbH erfindet „Überzahlungsgebühr“
Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie sofort widersprechen. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Denn oftmals ist die Höhe der Inkassokosten nicht angemessen.
Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder einer Lohn- und Gehaltspfändung, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen!
Wo ist Oxana Andryushkina?
Wir suchen im Auftrag unserer Mandantschaft Frau Oxana Andryushkina. Sie gibt an, Geschäftsführerin der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG, Tauroggener Straße 5, 10589 Berlin, zu sein. Bei der unter dem Aktenzeichen HRB 196673 B eingetragenen Gesellschaft handelt es sich offensichtlich um ein Abzockunternehmen. Es wird nämlich Markeninhabern überraschend ein Schreiben übermittelt, wonach die Gesellschaft Markeninhabern eine Verlängerung ihrer Marke anbietet für € 1.000.
DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG ist Abzocke
Die Verantwortlichen der oben genannten Firma, namentlich angeblich Frau Oxana Andryushkina, bieten Markeninhabern an, deren anstehende Markenverlängerung für über € 1.000 vorzunehmen. Dabei könnte der Markeninhaber dies durch schlichte Bezahlung der Klassengebühren (die ohnehin noch hinzukommen) die Verlängerung durchführen, wobei das Markenamt den Inhabern die entsprechenden Unterlagen vorher zusendet. Die Verantwortlichen der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG schreiben aber die Markeninhaber noch früher an und täuschen dabei vor, dass es sich hier um ein amtliches Schreiben handelt. Wir haben die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.
Wohnungseigentumsrecht und das Coronavirus
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen vielfach nicht möglich. Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie auch ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig bleiben, hat der Gesetzgeber temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen.
Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Dieses enthält neben zahlreichen anderen Regelungen temporäre Sonderregelungen im Wohnungseigentumsrecht. Der Gesetzgeber reagiert mit dem Gesetz darauf, dass wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen stattfinden können. Die Maßnahmen sollen die weitere Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 verhindern.
Temporäre Änderungen des WEG wegen der Corona-Krise im Überblick
Beate Bahner verkündet eigene ,Corona-Auferstehungs-Verordnung‘
Die „Coronoia-Anwältin“ Beate Bahner hat am Abend des 11. April 2020 offensichtlich ihre Entscheidung vom Vortag rückgängig gemacht. Sie will jetzt doch Anwältin bleiben. Wir haben Zweifel, dass dies funktioniert. Denn gegen 19:00 Uhr hat Frau Bahner in ihrem Büro nach eigenen Angaben eine "Corona-AUFERSTEHUNGS-Verordnung" erlassen und sogleich verkündet. Danach sind alle Geschäfte ab sofort wieder zu öffnen und die Menschen sollen sofort wieder zur Arbeit gehen. Sie erklärt quasi durch ihre Gnaden die Corona-Krise faktisch für beendet. Das traut sich nicht einmal The Real President D.T.. Wir berichten nun nicht mehr weiter über unsere Auseinandersetzung mit Frau Bahner. Wir denken, dass hier zwischenzeitlich ein ganz anderes Problem vorherrscht. Die Angelegenheit wird jetzt einfach nur traurig. Wir wünschen Frau Bahner gute Besserung!