Eigentlich kann man alle Börsengurus in die Tonne klopfen
Alle lagen daneben, wirklich alle. Keiner hat den Börsencrash kommen sehen, nicht einmal zu Beginn des Jahres 2020. Sämtliche Untergangsszenarien waren jeweils geprägt von Wechselaufforderungen in andere Papiere. Die „Prepper“ unter den Analysten empfahlen Gold, das sich zu dem Zeitpunkt auch schon auf einem hohen Niveau bewegte und auch keine wirkliche Empfehlung war.
Für Privatanleger ist die Börse nix. Nach den Rückschlägen in den Jahren 1987, 2000 und 2008 ist die nächste Anlegergeneration vom Börsengeschehen gekillt worden. Vor allem bringt es nichts, auf sogenannte Börsenberater oder Zukunftswarner zu hören. Das wohl einzig Wahre ist, gar nicht erst wieder in diesen Markt einzusteigen. Wer wirklich Geld übrig hat (und nicht, wer es nur geliehen hat), sollte in greifbare lokale Unternehmungen investieren. All business is local.
Mittelstandskredit als wirklicher Schnellkredit kommt
Damit nicht die Kleinunternehmer und Mittelständler an bürokratischen Hürden scheitern, Springt der Staat zu 100 % als Bürge ein. Damit entfällt die langwierige Prüfung nach dem sonst geltenden Bankbestimmungen. Voraussetzung ist letztlich nur, dass das Unternehmen nicht schon 2019 in finanziellen Schwierigkeiten gewesen ist.
Kleinere Unternehmen sollen drei Monatsumsätze aus dem Referenzjahr 2019 erhalten.
Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 €. Bei Unternehmen mit über 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 € in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sein können.
Wer schnelles Geld braucht und auf den üblichen Bürokratismus der Banken verzichten kann, sollte seine "Zahlen zusammenstellen" und einen formal sauberen Antrag stellen. Für erste Informationen sind wir erreichbar unter 07531/5956-10.
Vollklatsche für Volkswagen in Großbritannien
Das oberste Gericht in Großbritannien hat heute sämtlichen 90.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und Schadensersatz zugesprochen. Das Gericht ging von einem vorsätzlichen Betrug aus.
Der Vorsitzende Richter Justice Waksman bezeichnete die Verteidigung von Volkswagen als „sehr fehlerhaft“, „aussichtslos“ und „absurd“. Diese Einschätzung wird nun hoffentlich endlich auch Auswirkungen auf die noch laufenden Verfahren in Deutschland haben.
Jeder Gewerbemieter muss die Miete von heute bis Jahresende überdenken – jeder Vermieter auch
Keiner weiß derzeit, wie lange Corona die Wirtschaft im Würgegriff hat. Was passiert, wenn der Lockdown stufenweise gelockert wird, erstmal keine Erholung eintritt oder gar eine zweite Schließungswelle kommt?
Weder Mieter noch Vermieter sollten die Situation jetzt einfach so laufen lassen. Jeder Gewerberaummieter muss jetzt einen Logikcheck durchführen. Soll die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt bezahlt werden? Soll sie überhaupt bezahlt werden? Oder soll sie für eine gewisse Zeit gemindert werden?
Für den Vermieter stellen sich die gleichen Fragen. Für ihn kommt noch hinzu, dass einkassierte Mieten im Falle einer späteren Insolvenz möglicherweise vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Mietzahlungen sind derzeit überhaupt nicht sicher, selbst wenn sie bezahlt werden.
Beate Bahner: Vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht (***)
AKTUELLE ENTWICKLUNG: http://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1047-beate-bahner-verkuendet-eigene-corona-auferstehungs-verordnung?tmpl=component&print=1&page=
Die historische Entwicklung seit dem 05.04.2020:
Kommentar der Kanzlei Fischer & Collegen zur Presseerklärung von Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 3. April 2020:
Seit diesem Wochenende kursiert im Netz eine Pressemitteilung der Rechtsanwältin Beate Bahner, die den Anstrich der Seriosität zu vermitteln sucht. Wenn man sich die Pressemitteilung anschaut, verwundern die platten Aussagen der Pandemie-Verweigerin. Immerhin: Frau Rechtsanwältin Barner hat noch keine Normenkontrollklage eingereicht, sie kündigt sie in ihrer Pressemitteilung lediglich an. Dass die weltweit getroffenen Maßnahmen für eine bestimmte Zeit Grundrechte einschränken, liegt in der Natur der Sache und ist deshalb nicht verwunderlich (auch die Sperrzeit ist eine Einschränkung der Grundrechte von denen, die feiern).
Frau Bahner trifft offensichtlich im Moment den Nerv derjenigen, die die Ausgangsbeschränkungen leid sind, Existenzsorgen haben oder generell die staatlichen Maßnahmen als zu sehr einschränkend empfinden. Zur Stimmungsmache reicht es alle Mal.
Praxistauglich ist die 'Idee' von Frau Bahner allerdings nicht.