Im Grunde genommen ist es Totalversagen beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat der Molkerei Theo Müller die Übernahme von FrieslandCampina genehmigt. Theo Müller vertreibt die Marken Müllermilch und Weihenstephan, künftig auch Landliebe. Was im Regal nach Konkurrenzprodukten aussieht, füllt künftig ausschließlich die Kassen von Theo Müller. Theo Müller baut damit seine Marktmacht weiter aus. Der SPIEGEL spricht von einer Megafusion der Molkereien.
Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt redete die Fusion schön, weil die Molkerei einen Geschäftsbereich an eine Dritte Molkeier veräußern müsse. Damit hätte Theo Müller im Bereich Milchreis erhebliche Zugeständnisse gemacht. Unterm Strich kommt das Ganze vor wie Ausreden und allgemeines Gefasel.
Was ist die Aufgabe des Bundeskartellamtes? Das Bundeskartellamt hat unter Anwendung des Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkungen (GWB) für die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs zu sorgen. Es reklamentiert und bekämpft vorallem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht, sowie die Einschränkung von Wettbewerbsverhalten unabhängiger Marktteilnehmer. Mit der Genehmigung der Übernahme von Landliebe durch Müllermilch und Weihenstephan baut Theo Müller seine ohnehin schon beängstigende Marktmacht weiter aus und das Bundeskartellamt nickt ab. Genau das, was es zu verhindern gilt, goutiert die Behörde.
Thermofenster: Tendenz unzulässig – die Konsequenzen könnten enorm sein
Es geht um die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen 2. Generation. Viele Fahrzeuge wurden möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen zugelassen. Bei solchen Fahrzeugen schaltet sich das Abgasreinigungssystem aus, wenn bestimmte Außentemperaturen über- oder unterschritten werden. Der Vorwurf der Kritiker ist der, dass in der Praxis hier die Ausnahme zur Regel gemacht wird, dass sog. „Thermofenster“ fast immer „geschlossen“ bleiben. Das Problem liegt auch zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.
In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig nunmehr ein obsiegendes Urteil errungen, worin festgestellt wurde, dass das KBA VW im Jahr 2016 zu Unrecht erlaubt hat, die manipulierten Dieselfahrzeuge wieder auf den Straßen fahren zu lassen.
Im Gefängnis sind keine Zimmer mehr frei als Folge von Platz- und Personalmangel
Die Gefängnisse, Psychiatrien und Entziehungsanstalten in Deutschland sind überbelegt. Dies führt dazu, dass es immer mehr Entlassungen aus der Haft gibt und dies sogar bei schwerwiegenden Straftaten.
So ist beispielsweise ein Clan-Mitglied in Berlin vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Mann wurde Ende 2021 nach einem Geldtransporterüberfall zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er sollte nach einer bestimmten Haftzeit in ein Krankenhaus in den Maßregelvollzug kommen, was jedoch an den fehlenden Kapazitäten des Krankenhauses scheiterte, wonach der Mann Anfang Februar 2023, also bereits rund anderthalb Jahre später, dann aus der Haft entlassen werden musste. Der Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach verfiele die Reststrafe des Verurteilten zwar nicht. Medienberichten zufolge habe der Mann Deutschland allerdings bereits verlassen, womit es unwahrscheinlich ist, dass dieser wieder verhaftet wird.
Weiterhin dauern die Strafverfahren zu lang, was an einem Richtermangel liegt. In den letzten fünf Jahren kamen deswegen mehr als 300 Verdächtige, zuletzt 2022 bundesweit mindestens 73 Menschen, aus der U-Haft frei.
Andrea Tandler bleibt in Haft
Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Es besteht Fluchtgefahr, hat das Landgericht München I festgestellt. Auch wenn sie nur in die Schweiz flüchten wollte, so die Vermutung, werden Steuerstraftaten in der Schweiz eben nicht verfolgt.
Wegen der „Maskenabzocke“ selbst scheint Frau Tandler bislang wohl nicht belangt worden zu sein. Andrea Tandler und ihr Lebenspartner sollen durch Masken-Geschäfte an die öffentliche Hand Provisionen kassiert haben von über 14 Millionen Euro. Die Produkte waren sämtlich überteuert (8,90 Euro je FFP2-Maske, was schon damals völlig überteuert gewesen sein dürfte). Der Preis errechnet sich ganz einfach. Im Preis enthalten ist die „Provisionsspanne“ für das Vermittlerpaar. Hier wurde der Staat ganz bewusst abgezockt. Das ist ein Ansatz für Ermittlungen nach § 266 StGB.
Autobauer bespitzeln Autofahrer (update)
Wir kennen es von Alexa, Fernsehgeräten und Babyphonen. Alle speichern Daten ihrer Nutzer. Je mehr Elektrik im Spiel ist, desto mehr Daten werden gespeichert. Schon seit Jahren speichern moderne Autos die GPS-Position (nebst Uhrzeit), Bremsverhalten, ob der Blinker regelmäßig gesetzt wird, wie sich der Fahrer im Verkehr sonst verhält, wann welche Warnlampe aufgeleuchtet hat oder ob telefoniert wurde. All das kann in der Werkstatt heute ohne Probleme ausgelesen werden. Und das wird es auch. Für den Fahrer kann es sehr brenzlig werden, wenn solche Daten nach einem Unfall erhoben werden.