Schadensersatzanspruch für Besitzer von Reisemobilen/Wohnmobilen, die mit Fiat Ducato Motoren ausgerüstet sind
Der Abgasskandal hat zwischenzeitlich immer weitere Kreise gezogen. Längst sind nicht nur PKW betroffen, sondern ganz massiv Wohnmobile. Zu den Betrugsfirmen gehört zwischenzeitlich auch Fiat, die über Jahre hinweg die Motoren für Wohnmobile massiv manipuliert haben. Vor allem die Modelle der Wohnmobilhersteller Dethleffs und Pilote sind durchweg betroffen.
Überschreitet bspw. der Ducato 150 multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache. Wer Besitzer (von Rechtswegen Eigentümer) eines solchen Fahrzeuges ist, sollte sich unmittelbar Gedanken darüber machen, ob ihm nicht Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller/Verkäufer zustehen. Hinzukommt, dass diese Modelle möglicherweise in 2-3 Jahren gänzlich unverkäuflich sind oder aus dem Verkehr gezogen werden.
Schon bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille droht MPU
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt: In einem solchen Fall begründet dies die Annahme von einem künftigen Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde dann durch die Anforderung einer MPU klären.
Dieselskandal erreicht Suzuki: Verdacht von 22.000 manipulierten Fahrzeugen
In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.
Leih´, schau wem!
Wenn ein Vermieter es duldet, dass sein Mieter lange Jahre seinen Schuppen nutzt, wird zwischen ihnen grundsätzlich nur ein Leihvertrag vereinbart. Die Nutzung führt weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zu einer Annahme einer unwiderruflichen Gestattung. Die Folge ist: der Vermieter kann den Schuppen jederzeit zurückfordern, wenn die Dauer der Leihe weder vereinbart noch aus dem Zwecke raus zu entnehmen ist. Im vorliegenden Fall wurde der Schuppen unstreitig bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum nicht mitvermietet. Gleichwohl nutzte die Mieterin der Wohnung auch diesen zum Abstellen von Fahrrädern usw.. Da der Verleiher die Sache jederzeit zurückverlangen kann, wenn die Dauer der Leihe weder vereinbart noch aus dem Zweck zu entnehmen ist, hat das Amtsgericht Brandenburg dem Verlangen des Vermieters nachgegeben. Miete kann der Vermieter dafür aber nicht verlangen.
Die „letzte Generation“ und ihr „disruptiver Aktivismus“
Die „letzte Generation“ ist erstaunlich finanziell breit aufgestellt. Sie hat, wie die Welt berichtet, vor allem Geldgeber aus dem Ausland. Dazu gehört u.a. die Enkelin des Erdöltycoon Sean Paul Getty (ehemals reichste Person) und ein Regisseur. Die Gelder wurden vorher in einer Stiftung untergebracht und finanzieren jetzt in Europa „disruptiven Aktivismus“. Der Verfassungsschutz wird hierüber wahrscheinlich besser informiert sein.