Amtsgericht Stuttgart versagt bei Klima-Klebern
Lieber auf Bali oder in Thailand als im Gerichtssaal. Das dachten sich die zwei Klimaschützer, die zwischenzeitlich von der BILD-Zeitung als „Klima-Schädlinge“ enttarnt wurden, weil sie laut Berechnung der BILD-Zeitung auf ihren Flug nach Thailand 7,9 Tonnen CO2 in den Himmel geblasen haben. Dass ist das eine. Das andere ist, sie sich einfach nicht zum Gerichtstermin erschienen und haben erklärt, dass sie verhindert seien. Das Gericht ist eingeknickt und ist in das Strafbefehlsverfahren übergegangen. Der zuständige Richter und die Staatsanwaltschaft haben hier versagt. Die Klima-Täter bestimmen offensichtlich, wo es lang geht. Es geht hier um Gesinnungs- und Überzeugungstäter, die ihre Strafe schon „eingepreist“ haben und das „Aufbegehren“ der Justiz einfach wegwischen.
Normalerweise gilt: Wer nicht zur Verhandlung kommt, kann durch einen Vorführhaftbefehl zum Erscheinen gezwungen werden. Das wäre hier angesagt gewesen. Anstatt sich selbst ein Bild von dem Angeklagten zu machen, reicht es dem Richter in Stuttgart aus, dass die BILD-Zeitung ein Bild der Klima-Aktivisten zeichnet.
Baerbock für die Einrichtung eines Sondertribunal für die Verantwortlichen des russischen Angriffskrieges
Putin und die russische Armee haben vor einem Jahr die Urkaine angegriffen und gehen gegen die dort lebenden Menschen bestialisch vor. Von Kriegsverbrechen, Ermodung von Zivilisten, Zerstören ziviler Einrichtungen, Vergewaltigung, Verschleppung und Demütigung ist alles dabei. Das sind dabei nicht mal ungewöhnliche Exzesse. Das russische Militär geht ganz bewusst so vor.
Bislang musste man deswegen keine richtigen Sanktionen fürchten, obwohl erstmal die kriegerischen Handlungen beinahe in Echtzeit dokumentiert werden und die Verantwortlichen dazu noch in vielen Fällen identifiziert worden sind. Es fehlt ein Gericht, dass diese Taten aburteilt.
Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann nur Fälle annehmen, in denen der Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofes sind oder der Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist gerade nicht Teil des Gerichtshofes und würde als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat die Überweisung an dieses Gericht durch Veto blockieren.
Insolvenzverwalter P&R Schiffscontainer klagt derzeit Mietauszahlungen ein: Nicht zahlen! Wehren Sie sich!
Wohl meist noch im Jahre 2022 hat der Insolvenzverwalter der P&R Schiffscontainer Heinke im Auftrag der Kanzlei Jaffe in anscheinend unzähligen Fällen die früheren Anleger verklagt, die mit Mietzahlungen bedient worden sind und wirtschaftlich ihr eingesetztes Kapital auf diese Weise zurückerhalten haben. Weil es diese Container anscheinend nicht gab, die Geschäftspraktik wohl als betrügerisch anzusehen ist, sieht der Insolvenzverwalter in der Auszahlung an die Investoren eine Schenkung, die nach § 134 InsO zurückgefordert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Insolvenzverwalter in einer Entscheidung Recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sagt: Keine Schenkungsanfechtung bei Sale-Lease-Back und garantiert Mietzahlungen innerhalb eines Schneeballsystems.
Das OLG weist darauf hin, dass die Zahlung des Rückkaufpreises keine Schenkung war, sondern viel mehr Teil der von der Schuldnerin für die zur Verfügungstellung des Kapitals geschuldeten Gegenleistung.
BGH: Lockdown-geschädigte Gastronomen können unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Betriebsschließungsversicherung Entschädigung geltend machen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 18. Januar 2023 einem Hotelier Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie zuerkannt.
Verschiedene Oberlandesgerichte hatten zuvor solche Ansprüche teilweise abgelehnt. Jetzt herrscht Klarheit. Der Bundesgerichtshof unterscheidet, ob die Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger, die zu einer Betriebsschließung führen, in den Versicherungsbedingungen „abschließend“ aufgezählt sind oder auch solche Krankheiten den Versicherungsfall auslösen können, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt waren, bei Eintreten des Versicherungsfalles aber dann im Gesetz standen.
Die Presseerklärung Nr. 12/2023 des Bundesgerichtshofs lautet wie folgt:
Zahnarztversorgung wird in Pflegeheimen oft vernachlässigt
Je pflegebedürftiger ein Heimbewohner ist, desto seltener erfolgt eine Untersuchung oder Nachschau durch den Zahnarzt. Der Pflegereport 2014 der Barmer GEK kommt zu dem Ergebnis, dass Pflegebedürftige deutlich seltener zahnmedizinisch versorgt werden als andere Menschen. Bis heute hat sich daran anscheinend nicht viel gebessert.