Eine Abmahnfrist von nur wenigen Stunden ist in der Regel nicht angemessen
Es lebt der Grundsatz, dass man vor einer Entscheidung einmal muss darüber schlafen können. So viel Zeit sollte immer sein. Das gilt auch im Bereich des Abmahnrechts. Selbst wenn es um die Unterlassung von Internet-Veröffentlichungen geht. Den Betroffenen muss genügend Bedenkzeit möglich sein. Nur in ganz evidenten Fällen, bei besonders schweren Verstößen, kann ausnahmsweise eine Abmahnfrist von nur wenigen Stunden angemessen sein.
Wer dem Abmahngegner nicht ausreichend Zeit zur Reaktion gibt, dem kann es später an der Klagebefugnis fehlen. Klagt der Abmahner zu früh. trägt der Antragssteller (Kläger) die Kosten, bei einer zu frühen Antragseinreichung.
Fremdschämen ist schon schlimm, ganz schlimm ist „Heimatschämen“
Genau das verlangt die Stadt Konstanz von ihren Bewohnern derzeit ab. Es wurde schon wiederholt berichtet, dass die Anwohnerparksatzung in Konstanz keine ausreichende Grundlage hat und daher nichtig ist. Das gleiche gilt für Freiburg. In Freiburg werden die mit der Satzung verbundenen Jahresbeträge (unabhängig ob sie rechtswirksam sind oder noch nicht) unbürokratisch zurückbezahlt. Nicht so in Konstanz. Bei wem der Gebührenbescheid der Stadt Konstanz noch nicht rechtskräftig ist, der bekommt sein Geld zurück. Die anderen derzeit nicht. Die Stadt Konstanz spekuliert anscheinend darauf, dass die eingezogenen Gelder durch eine neue Regelung nachträglich bestätigt werden können. Das ändert aber nichts daran, dass die Stadt Konstanz von ihren Anwohnern illegale Jahresgebühren behalten will.
Schmerzensgeld für falsches Leben
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach 20 Jahren erfahren Sie, dass Ihr geliebtes Kind doch nicht Ihr leibliches Kind ist.
So erging es 2017 einer Familie in Spanien. Im Zuge einer Unterhaltsklage der Großmutter gegenüber dem Vater ihrer angeblichen Enkelin kam durch einen DNA Test zufällig heraus, dass der Vater der 19-Jährigen nicht der biologische ist – die Mutter aber auch nicht.
So ein Schock stellt eine Familie vor viele Fragen: Werden die Kinder nun zurückgetauscht? Wie finde ich heraus, wer wirklich mein leibliches Kind ist? Will ich das überhaupt?
Und nicht zuletzt wirft die Verwechslung zweier Babys eine Vielzahl von juristischen Fragen auf, beispielsweise: Kann ich jemanden dafür verklagen, dass er oder sie mir das „falsche“ Kind im Krankenhaus gegeben hat?
Mittelspurschleicher – dürfen die das?
Mittlerweile ein gewohntes Bild: Die komplette Autobahn ist frei, trotzdem fahren alle ständig in der Mitte. Ein Phänomen das regelmäßige Autobahnfahrer oftmals zur Weißglut treibt.
Ist dieses Verhalten überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich gilt das sogenannter Rechtsfahrgebot. § 2 II StVO besagt: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Verkehrsteilnehmer müssen also möglichst weit rechts fahren. Dies gilt prinzipiell auch für dreispurige Autobahnen. Will jemand überholen, so darf er hierzu selbstverständlich auch auf die Mittelspur fahren: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 II) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ (§ 7 I StVO).
Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Fall sodann vor: „Wer überholt muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.“ (§ 5 IV 5 StVO)
Der Gesetzgeber macht hiervon eine Ausnahme: § 7 II c StVO
Wer eine Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste vermietet, benötigt eine Baugenehmigung
Wird eine Wohnung zur kurzfristigen Nutzung durch ständig wechselnde Gäste (sogenanntes „Boardinghouse“) vermietet, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Dabei ist es unerheblich, ob eine kurzfristige Vermietung unmittelbar an ständig wechselnde Gäste oder eine langfristige Vermietung an ein Unternehmen erfolgt, das seinerseits ständig wechselnde Personen dort unterbringt.