Schadensersatzanspruch für Besitzer von Reisemobilen/Wohnmobilen, die mit Fiat Ducato Motoren ausgerüstet sind
Der Abgasskandal hat zwischenzeitlich immer weitere Kreise gezogen. Längst sind nicht nur PKW betroffen, sondern ganz massiv Wohnmobile. Zu den Betrugsfirmen gehört zwischenzeitlich auch Fiat, die über Jahre hinweg die Motoren für Wohnmobile massiv manipuliert haben. Vor allem die Modelle der Wohnmobilhersteller Dethleffs und Pilote sind durchweg betroffen.
Überschreitet bspw. der Ducato 150 multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache. Wer Besitzer (von Rechtswegen Eigentümer) eines solchen Fahrzeuges ist, sollte sich unmittelbar Gedanken darüber machen, ob ihm nicht Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller/Verkäufer zustehen. Hinzukommt, dass diese Modelle möglicherweise in 2-3 Jahren gänzlich unverkäuflich sind oder aus dem Verkehr gezogen werden.
Dieselskandal erreicht Suzuki: Verdacht von 22.000 manipulierten Fahrzeugen
In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.
Leih´, schau wem!
Wenn ein Vermieter es duldet, dass sein Mieter lange Jahre seinen Schuppen nutzt, wird zwischen ihnen grundsätzlich nur ein Leihvertrag vereinbart. Die Nutzung führt weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zu einer Annahme einer unwiderruflichen Gestattung. Die Folge ist: der Vermieter kann den Schuppen jederzeit zurückfordern, wenn die Dauer der Leihe weder vereinbart noch aus dem Zwecke raus zu entnehmen ist. Im vorliegenden Fall wurde der Schuppen unstreitig bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum nicht mitvermietet. Gleichwohl nutzte die Mieterin der Wohnung auch diesen zum Abstellen von Fahrrädern usw.. Da der Verleiher die Sache jederzeit zurückverlangen kann, wenn die Dauer der Leihe weder vereinbart noch aus dem Zweck zu entnehmen ist, hat das Amtsgericht Brandenburg dem Verlangen des Vermieters nachgegeben. Miete kann der Vermieter dafür aber nicht verlangen.
Die „letzte Generation“ und ihr „disruptiver Aktivismus“
Die „letzte Generation“ ist erstaunlich finanziell breit aufgestellt. Sie hat, wie die Welt berichtet, vor allem Geldgeber aus dem Ausland. Dazu gehört u.a. die Enkelin des Erdöltycoon Sean Paul Getty (ehemals reichste Person) und ein Regisseur. Die Gelder wurden vorher in einer Stiftung untergebracht und finanzieren jetzt in Europa „disruptiven Aktivismus“. Der Verfassungsschutz wird hierüber wahrscheinlich besser informiert sein.
Amtsgericht Bad Iburg Urteil bei Tierschutzverstößen viel viel zu lasch
Ein Landwirt der im Gerichtsbezirk von Bad Iburg 258 Schweine in ihren Ställen physisch und psychisch verwahrlosen ließ, bis sie starben, die kein Futter mehr erhielten, sodass sich unter den Tieren Kannibalismus breitmachte, die Tiere berechtigt in Todesangst waren bis sie verstarben, hat beim dortigen Strafrichter gerade mal zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen geführt, meldet der Beck-Verlag.
Festgestellt wurde, dass der Landwirt gegen § 17 Nr. 1 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2b TierSchG verstoßen hat. Das Gericht hat gesehen, dass sich der Landwirt in einer depressiven Phase befand, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB konnte das Gericht nicht feststellen. U.a. strafmildernd hat das Amtsgericht bewertet, dass dem Bauern wegen seines Verhaltens durch den Landkreis ein faktisches Berufsverbot zum Halten von Schweinen auferlegt wurde. Das ist ja wohl das Mindeste! Wie kann das jetzt strafmildernd bewertet werden, was eine unausweichliche Folge dessen ist, was der Landwirt angerichtet hat.
Verstöße gegen § 17 TierSchG werden in harmloseren Fällen mit Geldstrafe belegt, sonst mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Mittel kann man eigentlich vom Gesetzeswortlaut ansetzen eineinhalb Jahre Haft (bis zu zwei Jahren kann noch die Bewährung bei Ersttätern ausgesprochen werden).
Vorliegend erhielt der Täter 130 Tagessätze, das ist nicht mal ein halber Tagessatz pro gequältes Schwein, das am Ende noch übel „verreckt“ ist.
Man muss sich fragen, ob diese Milde nicht schon rechtsbeugend ist.