In Groß-Britannien "flüchtet" sich VW in einen Vergleich
Nachdem im April 2020 das oberste Gericht in Groß-Britannien 91.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und dem Bunde nach Schadensersatz zugesprochen hat, hat Volkswagen rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin vor dem Londoner Highcourt sich mit de Klägern geeinigt und auf eine Gesamtsumme von 227 Mio. Euro verglichen. Rechnerisch wären dies für jeden Diesel-Kunden etwa € 2.500,00.
Seit wann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Sonnencreme bezahlen?
Seit 2019, wenn der Arbeitnehmer im Freien arbeitet und Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Seit 2019 ist die Verordnung zur arbeitsmedizisischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Danach hat der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Tätigkeiten im gefährlichen Umfeld. Sonneneinstrahlung ist auf Dauer durchaus gefährlich, denn dies kann zu Hautkrebs führen. Reichen Sonnenschutzmaßnahmen vor Ort (beispielsweise Beschattung) nicht aus, und kommt es zu einer direkten längeren Sonneneinstrahlung auf den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber im Zweifel die Sonnencreme hierfür bereit stellen. Aber am Rücken eincremen muss er ihn nicht.
Was sich hier im ersten Moment exotisch anhört, ist der veränderte Ansatz, dass nicht der Arbeitnehmer schauen muss, dass er nicht zu viel UV-Strahlen abbekommt, der Arbeitgeber muss Aufklärung und Vorsorge treffen.
Als Beisspiel haben wir UV-Bestrahlung und Sonnencreme beispielhaft ausgewählt. Im Prinzip gilt das gleiche bei Arbeiten mit Asbest, Benzol, Methanol, sonstigen Gefahrenstoffen, Getreide- und Futtermittelstäube in hoher Luftkonzentration, Schädlingsbekämpfung, Mehlstaubkonzentration, gentechnischen Arbeiten und physikalische Einwirkungen.
Zur Erstinformation kann oftmals Dr. Google helfen. Besser sollte man zur Sicherheit einen Fachmann befragen, wenn man der Meinung ist, dass man irgendwelchen Risiken am Arbeitsplatz ausgesetzt ist.
Artensterben
"Der Verlust von Arten ist nicht rückholbar." Forscher in Berlin mahnen, den weiteren Verlust der Biodiversität aufzuhalten, weil sonst die Gefahr besteht, dass wir bis zu einer Millionen Arten verlieren. Gelingt dies in dieser Dekade nicht, können innerhalb der nächsten Jahrzehnte 40 % aller Insekten weltweit aussterben. Zu den 40 Erstunterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem der österreichische Gewässerökologe Klement Tockner, die Biologin Aletta Bonn vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und der bekannte Virologe Christian Drosten. Die große Frage ist: Waas geschieht nun mit dem Aufruf? In der Vergangenheit hat es nach solchen Hilferufen allenfalls Absichtserklärungen von verschiedenen Staaten gegeben. Das große Problem im Rahmen des Naturschutzes ist, dass diese Problematik bei uns allen auf der Agenda ganz weit hinten steht und wir uns heute noch nicht ernsthaft darum kümmern. Das ist das fatale. Es braucht ein Instrument oder eine höchstrichterliche Weisung, dass der Gesetzgeber aktiv werden muss und dann auch noch in allen Ländern der Welt. Fährt die Menschheit die Erde an die Wand?
Bundesverfassungsgericht: Mehr Kinder bedeutet weniger Beitragszahlung in die Pflegeversicherung
Im Ergebnis sagt das Bundesverfassungsgericht, dass das gegenwärtige System der sozialen Pflegeversicherung Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger oder gar keinen Kindern benachteiligt, weil der Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung finde. Die Gesetzgeber müssen dann unterscheiden und bis Juli 2023 eine Neuregelung treffen.
Positiv daran ist:
Man kann darüber nachdenken, ob kinderreiche Familie nicht schon für die Vergangenheit rückwirkend nachträglich besser zu stellen sind, weil der Zustand vom Bundesverfassungsgericht ja als illegal bezeichnet wurde. Die Korrektur müsse dann auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung berechnet werden, mindestens rückwirkend bis zu einem Zeitpunkt der Verjährung und wahrscheinlich wird sich der Gesetzgeber „unsozial“ zeigen und mitteilen, wer nicht geklagt, kommt auch nicht in einen Genuss.
Negativ könnte daran sein:
Der Gesetzgeber sieht so etwas immer gern als Hebel für eine Neuberechnung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Beiträge für die kinderreichen Familien so bleiben und für die kinderarmen Beitragszahler (kräftig) ansteigen.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wurde wie folgt verlautbart:
Pressemitteilung Nr. 46/2022 vom 25. Mai 2022
UPDATE zum Kriegsverbrecherurteil
Das muss man sich vor Augen halten: Es war der 28.02.2022, als der Soldat im nordosten der Ukraine den 62-jährigen Oleksandr Schelipow mit einer Kalaschnikow/Sturmgewehr in den Kopf schoss, weil er mit dem Fahrrad unterwegs war. Die Verurteilung erfolgte zum 23.05.2022 und damit keine drei Monate später. Das ist beachtlich.