Myright hat vor dem BGH Glück gehabt und ist im Dieselskandal klagebefugt
Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht haben die Gerichte dem Rechtsdienstleister Myright die besondere Sachkunde abgesprochen (wurde von Myright nicht ausreichend nachgewiesen). Um wohl nicht die Schweizer Kunden leer ausgehen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Abtretung als wirksam bezeichnet.
Update zur Tierquälerei durch Luftverschmutzung: Wir haben ein LED-Problem
Auf eine Veröffentlichung von NTV-Wissen haben wir am 29.05.2022 darüber berichtet, dass durch die Lichtverschmutzung die Nacht zum Tag gemacht wird, Tierquälerei bedeutet und wesentlich für das Artensterben verantwortlich ist. Es ist auf WELT.de am 06.06.2022 ein Bericht von Jakob Hayner erschienen, der das ganze Problem noch in ein viel schlimmeres „Licht“ rückt: In das LED-Licht.
Hayner berichtet davon, dass wir quasi auf dem Tiefpunkt der künstlichen Beleuchtung angekommen sind. Die klassische Glühbirne wich zunächst den Halogen- und Energiesparlampen und jetzt den LEDs. Das LED-Licht ist heller und greller und hat einen leichten Blaustich, eigentlich den Charme des inneren eines Kühlhauses. Dieser tut im Ergebnis nicht nur uns als Bewohnern nicht gut, sondern vor allem auch der Tierwelt nicht gut.
In den Augen von Jakob Hayner sticht jede Funzel-LED, zumindest von der Lichthygiene her. Nur wie dreht man hier das Rad zurück oder dimmt wenigstens das Licht? Ein Verbot für LED-Lampen im Außenbereich wird kaum durchsetzbar sein. Und wiedermal wird die Luftverschmutzung zum Todschritt für Lebewesen.
Wer trägt hier die Verantwortung?
Ostdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt
Wir haben schon am 13.05.2021 über den Vorgang berichtet. Auf dem Höhepunkt der Pandemie (oder war nicht die ganze Zeit Höhepunkt der Pandemie?) hat ein Familienrichter in Weimar im Zusammenhang mit einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schüler an zwei Schulen in Weimar aufgehoben. Tatsächlich war er für einen solchen Richterspruch gar nicht befugt. Er begründete seine Entscheidung aber damit, dass er um das Kindeswohl besorgt gewesen sei. Obere Instanzen haben das Urteil dann wieder „einkassiert“. Für den Richter hat die Sache nun ein Nachspiel. Knapp ein Jahr später ist Anklage gegen Rechtsbeugung erhoben worden. Aber geht das überhaupt? Der Richter ist doch nur dem Recht und seinem Gewissen verpflichtet? „Gerade deswegen!“, meinte die Staatsanwaltschaft. Denn der Richter hat ganz bewusst rechtliche Zuständigkeiten ignoriert, um Rechtstatsachen zu schaffen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.
Geplante Kennzeichnungspflicht in der Tierhaltung ist im Ergebnis eine lausige „Mogelpackung“
Der Bundeslandwirtschaftsminister der Ampelkoalition möchte, dass im Interesse des Tierwohls das Fleisch beim Metzger und im Supermarkt künftig eine verpflichtende Kennzeichnung erhält. Eingeführt werden sollen die Haltungsstufen
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Freiland
- Extra Kategorie: Bio.
Damit fängt die Quälerei für die Tiere ja schon an! Ist es erlaubt, dass Tiere in Deutschland ausschließlich im Stall gehalten werden? Wider die Natur der Tiere? Und was soll das sein, ein „Frischluftstall“? Sollen die „Gefangenen“ riechen, wie es draußen in der Freiheit ist?
Kategorie 1 – 2 sind ersatzlos zu streichen. Das darf es gar nicht mehr geben. Entweder haben Tiere Auslauf und können sich im Freiland bewegen oder sie haben Auslauf und können sich im Freiland bewegen und werden ausschließlich nach „Biokriterien“ gehalten.
Mietendeckel II wird scheitern
Im Kampf gegen die ständig steigenden Mietpreise in Berlin hat die regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) einen neuen Vorschlag eingebracht. Die maximale Miethöhe soll an das jeweilige Einkommen gekoppelt werden. Es gehe darum, „dass niemand in Berlin mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen muss“.
Diese positive Intention scheitert jedoch an der Umsetzung. Zwar sind sowohl die Mietverbände und die Vermieter der Ansicht, dass eine Begrenzung vernünftig ist, jedoch stehen einem solchen Verfahren zu hohe bürokratische Hürden im Weg.
Zunächst wäre es Aufgabe der Mieter ihr Einkommen offen zu legen und den Vermieter über jegliche Gehaltsänderungen zu informieren. Ebenso die Frage, was bei Langzeitarbeitslosigkeit, sprich keinem Einkommen, geregelt wäre oder bei Selbstständigen welche kein regelmäßiges Einkommen festsetzen können. Ebenso muss der Mieter sich schließlich selbst darum kümmern, dass seine Mietanpassung durchgesetzt wird.
Weiter müssten dazu neue Ämter geschaffen werden wie eine etwaige „Mietprüfstelle“ welche auch sehr überlastet werden könnte.
Zusätzlich würde der Vorschlag dazu führen, dass Vermieter nur noch an Mieter mit einem hohen Einkommen vermieten wollen, finanzschwächere Mieter dagegen keine Chance mehr hätten.