Unwirksame „Abstellklausel“: BGH verurteilt Paketdienstleister DHL
Die Paketboten von DHL klingeln oftmals schon gar nicht mehr, sondern stellen die Ware einfach irgendwo (beispielsweise im Treppenhaus) ab. Über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versuchte DHL bislang in der Rechtsfolge zu erreichen, dass damit das Paket als zugestellt gilt. Das geht aber gar nicht, sagt auch der Bundesgerichtshof. Er hält die Klausel für überraschend und unwirksam. Die Folge ist: Die Ware gilt in diesem Fall als nicht zugestellt. Das bedeutet im Klartext: Paketzusteller müssen künftig wieder durch Übergabe liefern.
Darf das Abstellen von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen verboten werden?
Nein, sagt das Amtsgericht Wiesbaden, zumindest in Tiefgaragen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mit Urteil vom 04.02.2022 hat das Amtsgericht Wiesbaden geurteilt, dass eine WEG die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen darf. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“. Die Argumente der WEG waren, dass die Dauer des Brandverlaufs im Falle eines Brandes länger als bei einem Benzinbrand sei und im Gegensatz zu einem herkömmlichen Benzinbrand die Batterie bzw. das Fahrzeug nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne. Nach allgemeinen Erkenntnissen sind Akku-Brände nicht häufiger, aber schwerwiegender. Dem Amtsgericht Wiesbaden reichte das aber nicht aus.
Stiftung Klima- und Umweltschutz muss der Presse Fragen zu ihrem Geschäftsbetrieb beantworten
Laut Eigenbericht der Tageszeitung WELT hat das Landgericht Schwerin die in die Kritik geratene Stiftung Klima- und Umweltschutz dazu verpflichtet, der Redaktion der Tageszeitung WELT zehn Fragen zu beantworten. Diese will u. a. erfahren, welche Beteiligungen die Stiftung eingegangen ist, welche Aufträge sie an Dienstleister vergeben hat, über wieviele Mitarbeiter sie zu verschiedenen Zeitpunkten verfügte und wer Chef des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“ ist. Auch wenn die Beantwortung der Fragen den Stand der Ministerpräsidentin Schwesig weiter ins Wanken bringen können, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Hintergrundinformationen und Transparenz.
Dieselskandal spielt beim Leasing keine (bedeutende) Rolle
Wer sich den Betrugsdiesel (in der Regel VW-Motoren EA189) als Leasingfahrzeug beschafft hat, konnte in der Regel das Fahrzeug problemlos bis zum Abschluss der Leasingzeit nutzen. Der Leasingnehmer hat deshalb keinen Schaden und damit auch keinen Schadensersatzanspruch.
Etwas anderes grundsätzlich aber dann, wenn schon bei Vertragsabschluss feststand, dass der Leasingnehmer nach Abschluss der Leasingzeit das Fahrzeug übernehmen wird. In dem Fall ist das Leasing lediglich eine besondere Finanzierungsart, sodass es auf die mit dem Leasingvertrag verbundene Kaufentscheidung zu Vertragsschluss ankommt.
Der Goldhase von Lindt genießt Markenschutz
Genaugenommen die Farben „Gold in Pantone-Premium Metallics“ coated 10126 C. Diesen Farbton benutzt Lindt seit 1994 und er hat sich durchgesetzt. Mehr als 50 % potentieller Käufer verbinden einen goldfolierten Hasen mit der Firma Lindt. Lindt ist auch unangefochten Marktführer zwischen 40-50 %.
Das bedeutet aber noch nicht, dass der Hauptkonkurrent Heilemann nicht seinerseits weiter Hasen in goldiger Folie vertreiben darf. Die Hasen müssen ja in eine Folie eingewickelt werden, argumentiert Heilemann. Und da gibt es an österlichen Farben nicht allzu viel Auswahl für Schokohasen.