Wer haftet bei Angriffen von Wölfen?
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jüngst (Beschluss vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20), dass Landwirte bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfsangriffes keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Land haben.
Bei dem betreffenden Sachverhalt handelte es sich um zwei Schäfer, deren Herden im Spätherbst 2018 mehrfach von einem Wolf angegriffen wurden, sodass letztlich zwölf Schafe starben und es bei 140 trächtigen Schafen zu Fehlgeburten kam. Daraufhin wurde der Wolf 2019 zum Abschuss freigegeben, da der Wolf zuvor mehrfach angeblich wolfsichere Zäune überwand. Dass der Wolf 2020 starb lag aber nicht an einem Abschuss, sondern einem Autounfall in Niedersachsen.
EuGH: Thermofenster i.d.R. unzulässig
Der Europäische Gerichtshof hat sich mehr zu den Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen geäußert und stellt klar, dass Thermofenster grundsätzlich rechtswidrig sind, wenn sie „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß an Schadstoffen zulassen.
Damit rücken auch die neueren Diesel-Motoren, nicht nur von Volkswagen, sondern auch von FIAT Chrysler ins direkte Blickfeld. Allein im VW-Konzern dürften vier Millionen weitere Autos als manipuliert gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat den Herstellern aber eine gewisse Hintertür geöffnet. Die Hersteller können innerhalb einer überschaubaren Frist die festgestellten Mängel noch beseitigen, bevor Schadensersatz geleistet werden kann oder der Erwerber einen Anspruch auf Rückübertragung hat.
Musterfeststellungsklage Update: Mercedes gerät in die Defensive
Mercedes-Kunden, deren Fahrzeug mit einem EURO-6-Motor ausgestattet sind, können hoffen. Umgekehrt gerät Mercedes in die Defensive. Die Richter sehen bei diesen Fahrzeugen Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Hier verlangt das Gericht weitere Aufklärung von Mercedes-Benz und der an der Motorenentwicklung beteiligten Personen, die jetzt namentlich benannt werden sollen.
Ausgehend vom Motortyp OM651 handelt es sich um die Fahrzeugmodelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4 Matic
- GLK 220 BlueTec (4Matic)
- GLK 250 BlueTec (4Matic)
Keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Handlung sahen die Richter bei den EURO-5-Motoren. In den Fahrzeugmodellen
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI (4Matic)
Dass die „verloren“ sind, darf dennoch bezweifelt werden, weil es auf den Vorsatznachweis möglicherweise im Einzelfall gar nicht erst ankommt. Das Gericht hat auch den neuen Verhandlungstermin vertagt auf den 24.01.2023 und erwartet bis dahin eine vielleicht vorgreifliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes und vor allem des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In dem am Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren hat der Generalstaatsanwalt in seinem Schlussantrag am 02.06.2022 vorgeschlagen, dass Verbrauchern im Abgasskandal bei der Verwendung von Thermofenstern generell Schadensersatz zustehen soll. Mit anderen Worten: Die Unzulässigkeit indiziert die Schadensersatzpflicht.
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für den 12.07.2022 den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Group AG anberaumt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strengt die Klage an und wirft der Mercedes-Benz-Group AG eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und möchte für die betroffenen Kunden Schadensersatz.
Musterfeststellungsklagen sind vom Gesetzgeber wegen des Diesel-Skandals ermöglich worden und wurde schon einmal gegen Volkswagen erfolgreich praktiziert. 245.000 Kunden hatten dann in der Folge Schadensersatz erhalten. Bei der jetzigen Musterfeststellungsklage sind 2804 Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben. Ein Mercedes ist aber auch kein Volkswagen, den sich jedermann leisten kann. Nicht leisten kann sich grundsätzlich den Diesel-Skandal Volkswagen wie Mercedes oder auch BMW und die anderen großen Autobauer.
Wenn das stimmt, was in der BILD-Zeitung steht, müsste der Ex-Landrat Dr. Jürgen Pföhler bereits jetzt in Untersuchungshaft kommen
Dr. Jürgen Pföhler war zur Zeit der Jahrhundert-Katastrophe im Ahrtal zuständiger Landrat. Ausreichend Relevantes unternommen hat der Landrat zum Schutze der Bevölkerung wohl nicht. Es sieht so aus, dass er sich mehr um den Schutz seines Hab und Gutes gekümmert hat: Ein Schettino im Landratsamt!
Im Untersuchungsausschuss, zu dem er vorgeladen war, schweigt er, seine Frau auch. Darf sie. Aber auch seine vermeintlich heimliche Geliebte drückt sich. Zum Anhörungstermin war sie krank. Wie die BILD-Zeitung berichtet, war der damalige Landrat Pföhler in der Katastrophen-Nacht ziemlich agil, aber weniger als Krisenmanager. Er soll mit seiner heimlichen Liebe mindestens 13 mal in der Nacht Kontakt gehabt haben. Und was ganz besonders Übel aufstößt: Kurz vor Ausrufung des Katastrophenfalls soll er noch seinen roten Porsche aus der Tiefgarage „gerettet“ haben. Eine Nachbarin hat um 22.30 Uhr wohl gesehen, wie er seinen Porsche herausgefahren hat. Kurz danach wurde dann der Katastrophenalarm ausgerufen.
Wenn das stimmt, dann ist der ehemalige Landrat für die 134 Opfer, die in der Flutnacht umgekommen sind, mitverantwortlich. Auf fahrlässige Tötung stehen 5 Jahre Haft. Bei Herrn Dr. Jürgen Pföhler sind mehrere Haftgründe denkbar:
Allein wegen der Höhe der Strafandrohung besteht grundsätzlich Fluchtgefahr. Bei 134 Opfern ist es schwer vorstellbar, dass hier eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Daneben besteht Verdunkelungsgefahr. Sein „Gspusi“ wurde wahrscheinlich nicht einfach so krank, sondern eher in Absprache mit ihm. Das lehrt jedenfalls die Praxiserfahrung.
Von 135 Opfern sind 134 im Ahrtal ums Leben gekommen. Für diese Menschen trägt Herr Dr. Jürgen Pföhler die Verantwortung, weit mehr als für seinen Porsche.