Christine Lambrecht ist als Verteidigungsministerin völlig ungeeignet
Im Juni 2020 war Christine Lambrecht noch Justizministerin. Wegen ihrer Fehlleistungen als Ministerin wurde von uns schon die einzig sinnvolle Konsequenz hieraus gefordert: Sie soll ihren Posten räumen. Leider kam es anders. In einer „Seitwärtsbewegung“ wurde sie zur Verteidigungsministerin.
Aber auch auf dieser Position schadet sie dem Amt, dem Land, eigentlich jedem. Und jetzt wird bekannt, die Verteidigungsministerin nimmt bei ihren Regierungsflügen regelmäßig ihren Sohn mit. Der ist 21. Gut, sie hat erklärt, dass sie die Flüge für ihn extra bezahlt. Aber das, was sie als Begründung angibt, disqualifiziert sie doppelt. Eigentlich ist der Fall Lambrecht noch schlimmer, als der von Anne Spiegel. Frau Spiegel erklärte, dass sie unbedingt Urlaub gebraucht habe und deshalb trotz höchster Krise sich mehrere Wochen nach Frankreich verabschiedet hat. Konsequenz war, dass die Ministerin nicht mehr haltbar war.
Christina Lambrecht gibt nicht an, dass dies eine Ausnahme war, sondern dass dies Regelalltag sein soll. Sie verteidigt sich damit, dass sie sehr wenig Zeit für Privatleben und insbesondere für den Kontakt mit ihrem Sohn habe. Das soll eine plausible Begründung sein? Wenn in der größten Nachkriegskrise, die Deutschland, Europa und die Welt erlebt, die Verteidigungsministerin von Deutschland bei ihrem Job ihren Sohn mitnimmt, damit sie mit ihm nebenbei Zeit verbringen kann (zum Spielen ist er zu groß), dann stimmt was im Kopf der Ministerin nicht. Sie hat vollen Einsatz zu leisten für das Amt, wenn Sie „bei der Arbeit“ ist und sich vollkommen einzusetzen. Was machen wir, wenn jetzt noch ihre Mutter krank wird und im Rollstuhl sitzt? Will sie die auch mitnehmen?!
Richter dürfen auch bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung vom Regelfahrverbot absehen
Sie müssen dies allerdings besonders begründen. Das Oberlandesgericht Hamm hat die beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen den Tatrichtern hier Vorgaben zu machen. Fahrverbote dienen der erzieherischen Einwirkung auf die Verkehrssünder. Daher ist das Absehen von Fahrverbot grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich, beispielsweise wenn dem Delinquenten der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner wirtschaftlichen Existenz droht und er dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermeiden kann. Ein allgemeiner Hinweis auf berufliche Nachteile durch das Gericht reicht nicht aus. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es ist deshalb eine eingehende, tatsachengestützte Begründung im Einzelfall notwendig. Das Tatgericht muss sich damit auseinandersetzen, dass der Betroffene die beruflichen Folgen selbst minimieren kann. Bei dem zu entscheidenden Fall, in dem es um zwei Monate Fahrverbot ging, wäre auch zu überlegen gewesen, ob man die Fahrverbotsdauer auf einen Monat reduziert. Sind solche Überlegungen aus dem Urteil heraus nicht ersichtlich, sind Urteile an das Ausgangsgerichts zurückzuverweisen, wie das das OLG Hamm getan hat.
Tesla: Schwere Qualitätsmängel bei Neufahrzeug
Es ist wohl kein Einzelfall über den die Zeitschrift Focus berichtet. Ein Tesla-Kunde in Deutschland hatte nur solange Freude an seinem Model 3 Long Range bis er einstieg. Auffällig waren unterschiedliche Spaltmaße, ein „krummes“ Lenkrad, schlampige Lackierung. Und das bei einem Neufahrzeug, das über 50.000,00 EUR gekostet hat!
Mindestlohn für Strafgefangene?
Wohl eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte Ende April 2022 über die Gefangenenvergütung. Die Tendenz geht dahingehend, dass ein Mindestlohn im Gefängnis keine Grundlage hat. Die Arbeiterstrafgefangenen in der JVA dient vor allem der Resozialisierung und nicht dem beruflichen Einkommen. In der JVA ist ohnehin schon alles anders: "Kost und Logis" sind frei (ob man arbeitet oder nicht). Selbst wenn die bisherige Vergütung von oftmals knapp 2,00 € vielleicht etwas erhöht wird, wird der Mindestlohn dabei nicht herausschauen. Etwas anderes wäre vielleicht dann denkbar, wenn die Vergütung ganz und gar der Schadenswidergutmachung und Schadensregulierung dient. Dann hätte die Arbeit tatsächlich Mehrwert.
Gallo Suisse: Das Geschäftsmodel, das Vergasen von Tieren, ist …
… Tierquälerei. Die Produzenten von Gallo Suisse in der Schweiz setzen beim Töten männlicher Küken auf Gas. Diese Methode ist in der Schweiz nach wie vor erlaubt, nicht dagegen das Schreddern von männlichen Küken. Immerhin ist die mechanische Tötungsmethode seit Anfang 2020 verboten. Aber auch das Vergasen von männlichen Küken ist Tierquälerei. Der Schweizer Gesetzgeber schaut schweigend zu und hofft, dass bis Ende 2023 die Geschlechterbestimmung im Ei bis zum neunten Tag möglich ist und dann die männlichen Hühnerembryos aussortiert werden, bevor die Embryos heranwachsen.