Sonderkündigungsschutz: Ein bisschen schwanger gibt es nicht
Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen knüpft an das tatsächliche Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung. Die Folge: Die Schwangere muss nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war. Das ist nicht immer einfach.
Will die Arbeitsnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über den Anstandsbeweis möglich, aber nur auf typische Geschehensabläufe anwendbar. Ausgehend von einem typischen Geschehensablauf könne nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Ermittlung des Zeitpunkts der Konzeption vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Termin nur 266 Tage zurück gerechnet werden. Damit weicht diese Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. Diese rechnet 280 Tage zurück. Das LAG meint, dies sei mit typischen Schwangerschaftsverläufen nicht in Deckung zu bringen.
Ritter Sport: Quadratisch.Praktisch.Krieg.
Oder wie es der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk ausdrückt: „Quadratisch.Praktisch.Blut“
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Baden-Württemberg ist dabei seinem Produkt und seiner langjährigen Werbekampagne selbst einen K.O.-Schlag zuzusetzen. Die Ritter Sport GmbH hat vor kurzem erklärt, dass man sich dem allgemeinen Boykott gegen Russland nicht anschließen wolle und daher weiterhin Schokolade nach Russland liefere. Russland sei ein wichtiger Markt für den schwäbischen Schokoladenhersteller. Rund sieben Prozent mache das Geschäft nach Russland aus. Man könne daher die Produktion nicht nach unten fahren.
In der Öffentlichkeit kam das gar nicht gut an, auch wenn Schokoladenexport (noch) nicht auf der bisherigen Sanktionsliste steht. Es geht um die Positionierung des Markenherstellers.
Eigenbedarfskündigungen: Wie lange muss der Vermieter den Mieter auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinweisen?
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, muss er den Mieter – wenn er ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vermeiden will – auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinweisen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof klargestellt.
Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grundsätzlich auch maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin des Mieters vereinbaren. Der BGH lehnt also eine nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters ab. Er begründet dies mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und eines effektiven Rechtsschutzes.
Befristung nur in elektronischer Form unwirksam
Immer wieder werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Hier ist aber Vorsicht geboten! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet wird, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Er ist daher auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin jetzt entschieden.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Fall des Arbeitsgericht Berlin hatten die Parteien den befristeten Arbeitsvertrag aber nicht durch eigenhändige Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern eine elektronische Signatur verwendet.
Eine Haftstrafe ohne Bewährung für Rapper Omar alias fat.comedy ist angebracht
Aufgrund eines überfallartigen Angriffs auf den Comedian Oliver Pocher, durch den bislang mäßig bekannten, selbst ernannten Rapper fat.comedy, ist das Box-Event des Felix Sturm medial geradezu in den Hintergrund getreten. Der eher dicke Omar hat den etwas kleineren Oliver Pocher aus dem Nichts heraus mit einer massiven Ohrfeige traktiert und damit auch gleichzeitig vorgeführt. Gefilmt wurde die Aktion nicht nur von Kameras des Veranstalters, sondern auch von seinen Kumpels. Dem Täter kam es offensichtlich darauf an, Oliver Pocher in der Öffentlichkeit und den sog. neuen Medien schmachvoll vorzuführen. Das Tatvideo ist praktisch nicht mehr "einzufangen". Genau das wollte der bislang unbekannte Rapper erreichen. Die Security vor Ort war leider überfordert, oder besser gesagt, sie hat versagt.
Der Rapper wird sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Das Amtsgericht Dortmund sollte im vorliegenden Fall eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen. Es darf nicht sein, dass so etwas Schule macht, öffentliche Selbstjustiz und Verletzung von bekannten Personen. Das was dieser Omar getan hat, war die Vorstufe einer Attentatshandlung. Der Rapper hat nach dem Vorgang noch getönt, dass er für die Folgen einstehen wird. Das muss er jetzt auch. Schmerzensgeld und Schadensersatz kommen selbstverständlich hinzu. Eine nach der Tat veröffentlichte Erklärung des Rappers, hat dieser kurze Zeit später wieder gelöscht. Vielleicht hat es auch mit der Frage zu tun: „Warum rappen Rapper?“ Antwort (hat man in dem Post lesen können): Weil sie nicht (fehlerlos) schreiben können.