www.selenskyjplatz.eu möchte der Russischen Botschaft in Berlin eine echte "Denkzettel-Adresse" geben
Die künftige Adresse der Russischen Botschaft in Berlin wäre dann: Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 in 10117 Berlin
Der Initiator Bernhard Maria möchte erreichen, dass der Abschnitt der Straße „Unter den Linden 63-65“ ab sofort in "Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3“ umbenannt wird. Maria weiter: „das geschehe in Anerkennung von Wolodymyr Selenskyj, dem womöglich letzten frei gewählten Präsident der Republik Ukraine. Die Initiative soll einen mutigen Europäer ehren. Jedes Zeichen der demokratischen Entschiedenheit, jedes Bild der Unterstützung für den gewählten Präsidenten einer überfallenen Nation, jedes Lachen im Angesicht der Bedrohung, könnte das Sandkorn sein, das hilft, die Zerstörung zu bremsen.“
Das ist rechtlich durchaus möglich. Die Initiative hat sich bei der Stadt Berlin deswegen schon rechtlich erkundigt und hält fest:
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus.
Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.
Russland hat den Ukraine-Krieg vor Gericht bereits verloren
Der internationale Gerichtshof hat in einer Eilentscheidung angeordnet, dass Russland die militärische Gewalt in der Ukraine sofort beenden muss.
Das Problem ist dabei nur: der Internationale Gerichtshof kann Russland dazu nicht zwingen, weil der Gerichtshof das Urteil nicht durchsetzen kann.
War damit das ganze Verfahren umsonst?
Russland droht in dem Eilverfahren vor dem IGH eine Verurteilung
Die Ukraine hat gegen Russland ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichthof (IGH) eingeleitet. Danach soll es dem russischen Präsidenten Putin jedwede weitere Kriegshandlung untersagt werden. Am 07.03.2022 erfolgte die Anhörung der ukrainischen Seite. Zur vorgesehenen Anhörung am 08.03.2022 erschien Russland nicht. Der russische Botschafter lies lediglich mitteilen, dass sich Russland an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligen werde. Das hindert den IGH aber nicht eine Entscheidung zu treffen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung ergeht, wie sie von der Ukraine beantragt worden ist. Das Problem wird sein, dass sich Russland einem Richterspruch aus Den Haag nicht fügen wird. Damit ist aber die Sache für Russland nicht vorbei. Es wird sich dann vermutlich noch ein Hauptverfahren anschließen, bei dem die ursprüngliche Verurteilung wahrscheinlich manifestiert und dann noch erweitert wird. Dies könnte auch die Verurteilung zur Entschädigungsleistung zur Folge haben.
Greenpeace fällt mit fiesem Fake-Engagement für den Frieden auf
Im Spiegel und anderen großen Medien war am 09.03.2022 zu lesen: Greenpeace fordert Tempolimit für den Frieden! Das würde Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn bei 100 km/h, auf Landstraßen bei 80 km/h und Innerorts durchgängig 30 km/h bedeuten. Ungeachtet dessen, dass dies die Arbeitsgeschwindigkeit im Land erheblich bremsen würde, ist dies doch eine sehr verlogene Argumentation, weil Greenpeace damit argumentiert, dass jede Tankfüllung Geld in Putins Kriegskasse spülen würde. Greenpeace will ein paar "Becher" (mehr ist es nicht) weniger spülen, aber spült. In Wirklichkeit versucht Greenpeace ein langfristiges Umweltziel jetzt so ganz nebenbei aus der Situation heraus durchzudrücken. Was Deutschland im Moment nicht braucht, sind „Schlauanfälle“ von irgendwelchen Trittbrettfahrern. Vielleicht wird Greenpeace auch nur alt. Da ist Luisa Neubauer schon weiter und fordert sofortigen und vollständigen Lieferstopp aus Russland. Hilfreich wäre genau das:
(1) Sofortiger Stopp von jeglicher Einfuhr an Öl und Erdgas aus Russland. Das hätte zur Folge, dass nichts mehr in die „Kriegskasse“ gelangen kann.
(2) Senkung der Mineralölsteuer auf Zeit, bis sich der Markt wieder beruhigt hat. Die Bundesregierung konnte sich hierzu bislang nicht durchringen, obwohl dies ein „konkretes Krisenmanagement“ wäre. Die neuen Verantwortlichen in der Regierung scheinen Verantwortung noch nicht gewohnt zu sein.