Wohnungskündigung mit "i.A." unterschrieben genügt nicht dem Formerfordernis
Eine mit dem Kürzel „i.A.“ unterschriebene Kündigung wahrten nur unter besonderen Umständen die notwendige gesetzliche Form. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Der Vermieter hatte mit zwei Schreiben aus August und Oktober 2020 die Wohnung gekündigt. Die Kündigungsschreiben hat er jedoch nicht selbst unterschrieben, sondern ein Dritter hatte dies mit dem Zusatz „i.A.“ getan.
Das genügt nicht, so das Landgericht. Die Kündigungen entsprechen nicht der gesetzlichen vorgeschriebenen Schriftform. Sie sind unwirksam. Zwar konnte sich der Vermieter bei der Erklärung der Kündigung vertreten lassen. Dann würde die Unterschrift des Vermieters genügen. Dann müsste aber die Stellvertretung vor der Kündigung offengelegt werden. Hiervon könne bei einer Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Es sei auch denkbar, dass der Unterzeichner, der mit dem Zusatz nur zu erkennen gebe, dass er lediglich als Erklärungsbote auftrete und nicht von einer Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt das zu unterzeichnende Schriftstück verantwortlich sei.
Richtigerweise hätte das Kürzel heißen müssen: „i.V.“.
Im Krieg gelten andere Regeln, wirklich?
Der US-Außenminister Blinken hat Russland nunmehr offiziell Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. Er begründete dies mit „zahlreichen glaubwürdigen Berichten über wahllose Angriffe“ auf Zivilisten, Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser. Der Vorwurf geht am Ende wahrscheinlich nicht nur auf Mitglieder der russischen Streitkräfte, sondern auch auf die „Hintermänner“. Und der hinterste Hintermann ist Wladimir Putin. Was in Tschetschenien offensichtlich funktionierte, wird in der Ukraine jetzt zum Kriegsverbrechen auf dem Präsentierteller, weil insbesondere viele Attacken quasi live mitverfolgt werden können. Die plumpen Erklärungen, dass in den Schulen Munition versteckt gewesen sei, unter einem Kaufhaus Militärfahrzeuge usw., werden einer genaueren Überprüfung später höchstwahrscheinlich nicht Stand halten. Der Ächtung vom Kriegsverbrechen kann sich auch der Russe nicht einfach so entziehen.
Selbst wenn es Putin und seine Genossen im Moment nicht offiziell „kratzt“, muss hier das Schild aktueller massiver Rechtsverstöße permanent hochgehalten werden, am besten noch mit tagesaktuellen Zwischenstandsmeldungen an die russische Führung und das russische Militär bei gleichzeitigem Hinweis, dass sich die verantwortlichen Personen, sobald man ihnen habhaft wird, hierfür verantworten müssen. Das gilt von den „Kriegslenkern“ bis hin zum einfachen Soldaten, der sich hier für Kriegsverbrechen einspannen lässt.
Die Soldaten müssen damit rechnen, dass sie allesamt oder ein Großteil davon, später noch identifiziert werden können. Wer nämlich über die russische Armee eingezogen ist und wer auf der Sold-Liste steht, dürfte alles notiert sein. Was im Moment technisch noch etwas schwierig ist, ist eine Hausdurchsuchung bei Putin. Aber vielleicht kommt da der Geheimdienst an die einzelnen Listen heran.
Klagen am Bundesfinanzhof wegen falscher Steuerbescheide fast zur Hälfte erfolgreich!
Die Erfolgsquote ist geradezu sensationell. Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH) Hans-Josef Thesling macht am 15.03.2022 öffentlich, dass im vergangenen Jahr Klagen gegen deutsche Finanzämter zu 49% erfolgreich waren.
Eigentlich müsste die Erfolgsquote in den höheren Instanzen als solches abnehmen. Tatsache scheint aber gerade in Steuerangelegenheiten, dass die ergangenen Steuerbescheide und die Urteile der Untergerichte oftmals so fehlerhaft sind, dass sie vom Obergericht korrigiert werden müssen. Wenn man dann bedenkt, dass viele gegen ergangene Steuerbescheide gar nichts unternehmen, dürfte die tatsächliche Fehlerquote bei den Finanzämtern noch höher liegen.
Man kann dies nur zum Anlass nehmen, jeden Steuerbescheid, den man erhält, nicht ungesehen abzuheften, sondern auf inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und erst dann zu entscheiden, ob man den Bescheid akzeptiert.
"Z" - wie ziemlich dämlich
Zunächst tauchte der Buchstabe „Z“ auf russischen Panzern auf. Danach verbreitete sich das Symbol rasend schnell: Es war in den sozialen Medien zu sehen, russische Nationalsozialisten trugen es und auch Putin selbst trug Kleidung mit dem Anstecker „Z“. Doch für was steht der Buchstabe?
Mit dem „Z“ auf den Fahrzeugen wollen russische Invasionstruppen laut russischem Verteidigungsministerium zeigen, dass sie den Krieg gewinnen werden. Das Z bedeutet hierbei „Za Pobedu“, was übersetzt „auf den Sieg“ bedeutet.
Mittlerweile tragen sogar vereinzelt Autos auf deutschen Autobahnen den Buchstaben, Hauswände und Plakate werden mit dem Z bemalt.
Doch macht man sich in Deutschland der Billigung des Angriffskrieges strafbar, wenn man sein Auto mit einem solchen Zeichen versehrt und herumfährt?
Die in Frage stehende Strafbarkeit richtet sich nach § 140 StGB, wonach das Billigen eines Angriffskrieges strafbar ist.
Die Tagesschau der ARD meldet: Einrichtung eines gesonderten Kriegsverbrechertribunal angestrebt
Die beiden früheren britischen Premierminister Gordon Brown (Labour) und John Major (Konservative) haben sich für ein gesondertes Kriegsverbrechertribunal für die Ukraine ausgesprochen. Hintergrund ist, dass eine Anklage gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Befehls zum Angriffskrieg gegen die Ukraine praktisch unwahrscheinlich sei, sagte Gordon Brown der BBC.