Haben Eigentümer einen Anspruch auf eine Teilnahme an Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten?
Die Ausgangsfrage: Haben Eigentümer einen Anspruch auf eine persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen auch während der Corona-Pandemie?
Das Landgericht Frankfurt a. M. sagt: Ja. Es sei auch nicht zu beanstanden, wenn der Verwalter in der Einladung Vertretungsmöglichkeiten bewerbe und sich bei der Größe des angemieteten Saals an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientiere.
Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 auf 0,00 € wegen der Corona-Pandemie
Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 kann auf Antrag teilweise oder vollständig (das heißt auf 0,00 €) herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag bis zum 31.03.2021 beim Finanzamt eingeht und der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist.
Wie schon im vergangenen Jahr, wird auch in diesem Jahr, auf Antrag beim zuständigen Finanzamt, auf die Sondervorauszahlung verzichtet. Die Dauerfristverlängerung wird gleichwohl gewährt. Die Gewährung der Dauerfristverlängerung ist gewöhnlich von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn von einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen ist. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese Sichtweise vertritt auch die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ mit Stand vom 03.02.2021.
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will, wurde der Fehler meist schon bei Abschluss gemacht
Dann ist es regelmäßig zu spät. Jeder vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Durch Corona wird sich der Prozentsatz Wahrscheinlich noch erhöhen. Bei 44 Prozent sind psychische Störungen der Auslöser, gefolgt von gutartigen oder bösartigen Tumoren (16%) oder Rücken (13%). Im Versicherungsfall kommt es darauf an, welche Vorerkrankungen bei Vertragsschluss angegeben worden sind. Sie diese unrichtig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, selbst wenn die Daten versehentlich unvollständig abgegeben wurden. Aus der Nachbetrachtung kann jeder Arztbesuch wichtig gewesen sein, egal wie man es damals selbst empfunden hat.
Diskothekenbetreiber könnten in Corona-Zeiten "unnötig" Gaststättenerlaubnis verlieren
Der Gaststättenverband und einige Juristen sind einmal mehr vorsorgliche "Bedenkenträger". Denn gemäß § 8 GastG (Gaststättengesetz) erlischt die Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit mehr als einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat, weil dann nicht mehr zuverlässig vom Fortbestehen der persönlichen und sachlichen Erlaubnisvoraussetzungen ausgegangen werden kann. Dabei spielt es grds. keine Rolle, ob die Gründe für die Nichtausübung im Verantwortungsbereich des Gastwirts liegen. Auch Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Eingriffe sind davon erfasst.
Die Fristen können allerdings verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Corona-Maßnahmen sind ein solch „wichtiger Grund“.
Am 16.03.2021 jährt sich in Deutschland grds. die behördlich angeordnete Schließung für Diskotheken und Clubs. Die Betriebe, die seit einem Jahr komplett geschlossen haben, sollten vorsorglich vor Fristablauf einen Verlängerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.