Keine Baugenehmigung für Studentenwohnheim wegen Lärmbeeinträchtigung bei zu vielen Stellplätzen
Die Baugenehmigung für ein Studentenwohnheim mit Stellplätzen auf einem Grundstück ist rechtswidrig, weil die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für Nachbarn führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland – Pfalz.
Von 68 genehmigten Stellplätzen sollen 45 (24 Tiefgaragenstellplätze und 21 obererdische Stellplätze) über eine Zufahrt zu erreichen sein, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze der Kläger verläuft. Schon wegen der neuen hiervon im vorderen Bereich des Baugrundstücks genehmigten Stellplätzen, die zwischen 5 und 25 Meter vom Bodengrundstück der Kläger entfernt lägen, ergäben sich erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der gebotenen Rücksichtnahme.
Ansprüche von Daniel Nivel aus 1998 sind noch nicht verjährt
Zwischenzeitlich ist es 22 Jahre her, als deutsche Hooligans den französischen Polizisten Daniel Nieval anlässlich der WM 1998 brutal zusammengetreten haben. Der Polizist hat nur mit Glück überlebt und leidet noch heute an den Folgen. Die Täter sind längst wieder auf freiem Fuß. Sie sind gegen dem Opfer vollumfänglich schadensersatzpflichtig. Hoffentlich hat der Polizeibeamte sämtliche Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft. Wenn nicht, könnte er heute noch Klage einreichen und Ansprüche stellen. Straftaten verjähren nach § 78 StGB nach zwischen drei und dreißig Jahren. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, beträgt die Verjährung gemäß § 197 BGB dann jedoch 30 Jahre.
Wer nach einer Straftat offensichtlich nicht in der Lage ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, sollte ggf. auch in Untersuchungshaft kommen UND bleiben
Die Pressemeldungen sind fast immer die gleichen. So auch vom vergangenen Samstag in Stuttgart: kleinere Gruppierungen zogen durch die Innenstadt, randalierten einfach, warfen Fensterscheiben ein, beschädigten Autos und plünderten. Die Polizei wurde ihrer habhaft, sie wurden vorläufig festgenommen. Aber am Montag kommt dann der Haftrichter, der die Täter auf freien Fuß setzt, weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen können. Warum?
Gegen das ewige Warten: Anspruch auf Ticketerstattung sofort einklagen und zusätzliche Konsequenzen ankündigen
Wer in Zeiten von Corona Anspruch auf Rückerstattung seines Ticketpreises hat, sollte sich von den Fluggesellschaften nicht hinhalten lassen. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Verzögerungstaktik der Fluggesellschaften ist eine Frechheit. Das Geld steht zur Verfügung – und wenn nicht, liegt Untreue vor und damit eine persönliche Haftung der Verantwortlichen.
Wenr den Erstattungsanspruch einklagt, hat auch Anspruch auf Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtskosten sowie Anspruch auf Zinsen, möglicherweise auch auf eine Aufwandspauschale. Es ist schon erstaunlich, wie Fluggesellschaften mit ihren Kunden umgehen, gerade weil die Konkurrenz groß ist.
UPDATE: Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter, Einzelhändler sollten jetzt Entschädigungsantrag stellen!
War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Lockdown war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.