Plünderer können sich bei Tatort-Fotos nicht auf Persönlichkeitsschutz berufen
Die Krawalle und Plünderungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg sind vielen noch in Erinnerung. Um Täter zu überführen, hat die Polizei verschiedene Bilder und Fahndungsfotos herausgegeben. Die Bild-Zeitung hat das Foto einer Frau abgebildet, die gerade dabei war, sich in einem geplünderten Drogerie-Markt mit Sachen einzudecken. Die Überschrift lautet: „Gesucht – wer kennt diese G20-Verbrecher?“ Im Innenteil wurden dann insgesamt 13 Bilder veröffentlicht mit der Bitte, dass derjenige, der jemanden erkennt, bitte die Polizei informieren möge. Letztinstanzlich hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt, dass diese Veröffentlichung zulässig und korrekt war.
Das wird es wohl noch nicht gewesen sein: LG Berlin weist Klage eines Gastwirts auf finanzielle Entschädigung in 1. Instanz ab
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat in einem Urteil vom 13.10.2020 die Klage eines Gastwirts gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung wegen der coronabedingten Schließung seiner in Berlin betriebenen Kneipe in erster Instanz abgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Eck-Kneipe „Klo“. Die hat seit 47 Jahren „Spülstunde“ ab 19 Uhr bis Ultimo (in Berlin gibt es keine Sperrstunde).
Das Landgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Kläger unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin habe. Die Anordnung der Schließung von Gaststätten sei rechtmäßig gewesen. Unter besonderer Berücksichtigung der damaligen Erkenntnislage sei der „Lock-Down“ veranlasst und als verhältnismäßig anzusehen gewesen.
Zwar sei es grundsätzlich möglich, Gaststättenbetreibern auch für die Folgen einer rechtmäßigen Gaststättenschließung eine Entschädigung zu zahlen, wenn die erlittenen Beeinträchtigungen als sog. unzumutbares „Sonderopfer“ anzusehen sind. Im konkreten Fall sei der Zeitraum vom 14. März 2020 bis 09. Mai 2020 (Schließung) nicht als ein solch unzumutbares Sonderopfer anzusehen und würde sich im Bereich eines tragbaren allgemeinen Lebens- und Unternehmerrisikos bewegen.
Ob diese Argumentation hält, daran gibt es nicht nur in Fachkreisen Zweifel. Es ist davon auszugehen, dass der Wirt in Berufung gehen wird. Der Fall könnte in letzter Instanz Rechtsgeschichte schreiben.
"Dirty Rupert": Stadler erneut schwer belastet
Der mitangeklagte Ingenieur im AUDI-Strafprozess wegen Diesel-Manipulation hat auch bei der weiteren Anhörung seine ehemaligen „Chefs“ Rupert Stadler und Wolfgang Hatz schwer belastet. Wie schon in der letzten Woche bekräftigte Giovanni Pamio, dass die Manipulation der Diesel-Fahrzeuge von oben herab delegiert wurde. Die Führungsriege suchte ganz bewusst nach „intelligenten Lösungen“, um Abgastests zu bestehen und Harnstoff einzusparen. Pamio sagte mit Blick auf die damalige Werbekampagne: „Wir sind nicht die Sauberen (Clean Diesel), sondern die Schmutzigen“.
Rupert Stadler soll zwar die Diesel-Motoren nicht selbst manipuliert haben, aber in Kenntnis der Manipulation den Verkauf weiterlaufen lassen. In der Nachbetrachtung muss man sagen: Totalversagen auf Führungsebene, insbesondere vom „schmutzigen Rupert“.
Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll auf drei Jahre verkürzt werden
Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre reduziert werden. Die Verkürzung soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 01.10.2020 beantragt werden. Für Verbraucher soll die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bis zum 30.06.2025 befristet werden.
Pfordte lässt seinen Mandanten Rupert Stadler mit dessen Frisur schlecht aussehen
Thilo Pfordte, Strafverteidiger des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler ist in seiner Eröffnungserklärung die Staatsanwaltschaft heftig angegangen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien ungerecht, überzogen wie beispielsweise die Telefonüberwachung seines Mandanten (die dann später prompt einen Haftgrund lieferte). Außerdem hätte Rupert Stadler allenfalls mit anderen Ex-Managern verklagt werden dürfen, nicht mit hierarchisch untergebenen Angestellten. Ob das wirklich nicht sein darf, darf bezweifelt werden. In erster Linie wirken die geltend gemachten Ansprüche auf Sonderbehandlung irgendwie arrogant. Das klingt fast so, wie wenn ein Mafiaboss zusammen mit dem Auftragsmörder, den er selbst angeheuert haben soll, nicht zusammen auf der Anklagebank sitzen möchte. Ob diese Rhetorik dem Mandanten hilft, wird man sehen.
Auffällig ist, dass gerade in Prozessen hoher öffentlicher Aufmerksamkeit Verteidiger manchmal zu Effekthascherei neigen, ohne dass hierbei genau erkennbar ist, ob das dem Mandanten nutzen wird.
Die Verteidiger von Rupert Stadler haben ihren Mandanten bereits am ersten Tag ganz schlecht aussehen lassen und das ganz ohne Worte.