Lügt Porsche in den Diesel-Prozessen?
Auch Porschefahrzeuge sind über Jahre hinweg mit manipulierten Dieselmotoren ausgestattet worden. Die Folge: deshalb klagen wir ebenso gegen Porsche auf Rückabwicklung der Betrugsdiesel, ganz aktuell wegen eines Porsche Macan S Diesel. Porsche lässt in diesem Verfahren vortragen: wir haben den Motoren von Audi übernommen, wir wissen von nichts, uns wurde gesagt, dass alles in Ordnung sei. Porsche beruft sich auf Ahnungslosigkeit. Was in der Erwiderung zunächst lediglich arrogant klang, könnte jetzt zu einem Bumerang werden.
Das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern ist im Verhältnis zur Tat lächerlich
Bei besonders grausamen Tatausführungen, die durch die Presse gehen, wird in hastiger Reaktion hierauf regelmäßig eine Verschärfung der Strafgesetze gefordert. Regelmäßig hätte dies am Einzelfall aber nichts geändert. Demjenigen,dem alles egal ist, der hat auch keine Sorge vor drakonischer Strafandrohung. Anders verhält es sich bei Straftaten, die im Verborgenen geschehen und gut geplant werden müssen, die sich wiederholen. Im aktuellen Fall um den Pädophilenring 'Münster' sollte der Staat dringend und deutlich handeln. Die Strafen für pädophile Taten wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Diese Strafandrohung setzt ein falsches Signal. Es müsste heißen: "... wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen nicht unter fünf Jahren."
Wann Geschenke keine gute Idee sind
Zur Weihnachtszeit versenden viele Geschäftspartner Geschenke. Wer allerdings den Versuch unternimmt, sich durch Geschenke Vorteile in der Zukunft zu sichern oder sich für Vorteile zu revanchieren, kann sich schnell strafbar machen. Denn auf Bestechung steht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und trifft Schenker wie Beschenkten gleichermaßen. Geschenke an Amtsträger gelten als Vorteilsnahme. Hier ist der Gesetzgeber noch etwas strenger.
Honorarvereinbarung per E-Mail?
Eine Honorarvereinbarung ist nicht gemäß § 7 Abs. 1 HOAI unwirksam, Weil sie auf elektronischem Wege und damit nicht schriftlich geschlossen wurde. Gemäß § 650 g Abs. 4 S. 2 BGB ist die Schlussrechnung prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist; gemäß § 55 g Abs. 4 S. 3 BGB gilt die Rechnung als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit erhoben hat.
Ärztliche Aufklärung: Darlegungs- und Beweislast für Kausalverlauf
Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalverlauf nach einer unzureichenden Alternativaufklärung liegt beim Patienten. Eine unterbliebene Aufklärung über die Alternative eine Operation statt eines konservativen Vorgehens ist für einen Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte, was zur sicheren Überzeugung des Gerichts verstehen muss.