Ab wann ist ein Richter im Abgas-Skandal möglicherweise befangen?
Die Klärung dieser Rechtsfrage hat es bereits zum Bundesgerichtshof geschafft. In einem Fall hatte sich die Vorsitzende Richterin eines OLG-Senats der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, in einem anderen Fall fuhr der Richter wie in dem zu entscheidenden Prozess einen Mercedes, der hatte zwar noch nicht geklagt, aber im Vorfeld einen Vertragsanwalt des ADAC um Rat gebeten, welche Möglichkeiten er vorliegend habe. Das reichte dem Bundesgerichtshof. Denn in diesem Fall liegt nicht nur bloße Gruppenbetroffenheit vor, die für sich alleine noch keine Befangenheit begründen soll. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Richter hat prüfen lassen, ob er Ansprüche gegen Händler/Hersteller haben könnte, hat er einen Ablehnungsgrund geschaffen weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, dass in dem zu entscheidenden Rechtsstreit dann der gleiche Sachverhalt wie in der eigenen Sache zu beurteilen ist, was dann den Schein der Voreingenommenheit begründen könnte.
Richter sollen im Stadler-Prozess Auskunft geben, welches Auto sie selbst fahren
Es geht um mögliche Ausschlussgründe wegen Befangenheit. Deshalb hat Verteidiger von Rupert Stadler gleich zum Prozessauftakt verlangt, dass die Richter und die Schöffen der 5. Strafkammer Auskunft erteilen, ob sie oder ihre Ehepartner seit 2009 ein Dieselauto des VW-Konzerns gefahren haben.
Da Befangenheitsanträge so früh als möglich zu stellen sind, wenn Verdachtsmomente oder Hinweise bekannt werden, war es vom Verteidiger richtig, diese Auskunft gleich zu Prozessbeginn zu verlangen. Sollte sich herausstellen, dass einer der beteiligten Richter ein Dieselauto des VW-Konzerns fährt oder gefahren hat, wird wohl ein vorsorglicher Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit kommen. Aber was ist, wenn die Richter „nur“ einen Benziner fahren oder wenn sie einen Diesel der Marke Mercedes oder BMW fahren, die zwischenzeitlich auch in den Fokus von Ermittlungen und Schadensersatzklagen gerückt sind. Oder was ist, wenn einer der Richter gar kein Auto fährt. Ist er dann als Radfahrer generell gegen Autos eingestellt?
„434.000 Mal hast Du gelogen, 434.000 Mal hast Du nichts gesagt“
Das ist im Kern der Anklagevorwurf, dem sich der Ex-Audi-Vorstand Rupert Stadler ab heute im Betrugsprozess vor dem Landgericht München stellen muss. So viele Diesel-Fahrzeuge wurden während seiner Zeit als Audi-Chef an ahnungslose Audi-Kunden verkauft.
Der Vorwurf geht nicht dahin, dass Rupert Stadler den Betrugsdiesel erfunden oder entwickelt hätte. Ihm wird vorgeworfen, dass er von dem Betrug wusste, aber nicht eingriff. Diesen Vorwurf erheben wir bereits in Schadensersatzklagen von Audi-Kunden gegenüber Audi und persönlich auch gegen Herrn Rupert Stadler. Ein solches Zivilverfahren gegen Herrn Rupert Stadler findet beispielsweise statt am
Freitag, 09.10.2020 vor dem Landgericht Arnsberg.
Auch in Zivilverfahren wäscht der Ex-Manager seine Hände in Unschuld, im Rahmen der Strafrechtsanklage soll nun eine E-Mail von Bedeutung sein, die in das Jahr 2008 zurückreicht. Schon am 22.01.2008 soll zum ersten Mal ein Entwickler bei Audi den Begriff „ganz ohne bescheißen wird es am Ende nicht gehen“ benutzt haben. Aber nicht nur dass man danach nach dieser Devise gehandelt hat, es wurde noch eine Werbekampagne ausgerufen als „Clean Diesel-Projekt“. Deshalb lautet die Anklage zusätzlich auch auf strafbare Werbung.
Schweizer Bank muss DDR-Millionen auszahlen
Wie der Nachrichtensender ntv am 25.09.2020 berichtet, ist vor den Schweizer Gerichten letztinstanzlich festgestellt worden, dass das Schweizer Bankhaus Julius Bär Geld aus dem Staatsvermögen der DDR an die Bundesrepublik Deutschland auszahlen muss. Das Schweizer Bankhaus hatte sich geweigert, auf Schweizer Konten einbezahltes DDR-Vermögen zurückzuzahlen. Nachdem untere Instanzen der Bank zunächst Recht gaben, hat das Schweizer Bundesgericht nun entschieden, dass die knapp 140 Millionen Euro an den Berechtigten auszubezahlen sind. Das ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgabe (BvS) die Nachfolgerin der Treuhandanstalt die flüchtiges EZB-Geld aufgespürt hatte.
Beschämend ist, dass erst ein Bundesgericht in der Schweiz entscheiden muss, dass die Schweizer Bank Julius Bär das Geld nicht einfach behalten darf. Eine solche Grundeinstellung lässt an der Seriosität Schweizer Banken erheblich zweifeln. Es wäre interessant, wie viele Vermögen Schweizer Banken in den letzten Jahren so „eingesackt“ haben. Die Schweiz täte gut daran, verwaisten oder herrenlosem Vermögen ernsthaft nachzugehen und ggf. der legitimen Rechtsnachfolger zu suchen und zu finden (!), als sich selbst daran zu vergreifen.
Winterkorn hat Fuß
Es mehren sich Anzeichen dafür, dass Martin Winterkorn versuchen wird, sich dem Verfahren bzw. einem Urteil aus gesundheitlichen Gründen zu entziehen. Wenn der größte deutsche Wirtschaftsstrafprozess beginnt, wird der Hauptverdächtige Martin Winterkorn knapp 74 Jahre alt sein. Das Strafmaß für bandenmäßigen Betrug liegt bei zehn Jahren, im zweiten Prozess wegen Börsen Manipulation bei weiteren fünf Jahren. Keine guten Aussichten. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass das Tatzeitraum bereits Juli 2012 anzunehmen ist und Martin Winterkorn nicht erst seit Frühjahr 2014 Bescheid weiß.
Martin Winterkorn gehört zur Corona-Risikogruppe. Sein Verteidiger wird versuchen, den aufwendigen Prozess mit diesem einfachen Argument zu verschlanken. Vor allem hat Martin Winterkorn angeblich zwei Fußoperationen hinter sich und sitzt derzeit im Rollstuhl. Erinnerungen an Harvey Weinstein kommen hoch. Wahrscheinlich ist der Fuß von Winterkorn der am meisten durchleuchtete Fuß, der jemals geröntgt wurde, um möglicherweise ein vorzeitiges Prozessende wegen Verfahrenshindernis herbeizuführen. Das wäre dann die Honecker-Variante. Nur Honecker war todkrank und ist dann auch wenig später gestorben.
Klaus Ott von der Süddeutschen Zeitung zur Frage, ob Martin Winterkorn ins Gefängnis muss: "wohl kaum".