BGH zum Diesel-Skandal: Ja, die Abschalteinrichtungen von Volkswagen sind illegal! Ja, sie stellen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar!! Diesel-Käufer können Fahrzeuge zurückgeben!!!
In der ersten Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof um die Rückgabe eines gebrauchten VW Sharan wurde der Vorsitzende Richter Stephan Seiters am Dienstag, 05.05.2020, doch recht deutlich. Im Grunde genommen hat der Bundesgerichtshof den Mainstream der Oberlandesgerichte bestätigt.
Diesel-Käufer können das erworbene Fahrzeug zurückgeben. Sie müssen sich allerdings dabei die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Volkswagen droht vor dem obersten deutschen Zivilgericht eine entscheidende Niederlage. Dass das Gericht auch noch zusätzlich „Strafzinsen“ zuerkennt, davon gehen wir als Prozessbeobachter derzeit nicht aus, aber nur derzeit. Das deutsche Schadensersatzrecht kennt keinen Sanktionszweck, wird immer wieder argumentiert. Möglicherweise wird das deutsche Recht dies aber nun kennenlernen, denn nach europäischem Recht (und vielen anderen Rechtsordnungen) wird im Schadensersatzrecht die Entschädigung und die Sanktionierung miteinander verquickt, insbesondere dann, wenn – wie hier – die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ganz perfide und ganz berechnend erfolgt ist. Für die Anwendung eines Sanktionsrechts spricht, dass Entschädigung nur dann von solchen Aktionen abgehalten wird, wenn nicht nur ein reiner Schadensausgleich stattfindet, sondern sich jede sittenwidrige Schädigung schon vom Ergebnis her nicht lohnt und pönalisiert wird.
Berichte über angebliche Impfpflicht oder Impfzwang ab dem 15.5.2020 sind Fake-News
Vorweg: es kommt keine Impfpflicht. Und dazu: es gibt noch nicht einmal einen Impfstoff.
Zwischenzeitlich sah sich schon n-tv veranlasst darauf hinzuweisen, dass es sich bei solchen Berichten, die regelmäßig über Facebook verbreitet werden, um Falschinformationen handelt. Der Radiosender SWR3, der viele seit Jugendjahren (Elmar Hörig moderiert nicht mehr, aber man hat das Gefühl, er läuft da noch durch die Gänge) bis heute begleitet und deshalb ausreichend Vertrauen genießt hat, sogar eine Rubrik Faktencheck eingerichtet um Fake-News zu sezieren. Wenn man das angebliche Gesetzespapier, das kursiert, wirklich einmal durchliest, stellt man fest, dass in dem angeblichen Gesetz zur Impfpflicht das Wort "Impfpflicht" kein einziges Mal vorkommt. Auch nicht als Synonyme. Außerdem: seit wann kann ein Kabinett ein Gesetz beschließen und umsetzen? Es kann zum 15.05.2020 kein solches Gesetz geben - und danach auch nicht.
Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber aus
In der derzeitigen Pandemielage beantragen zahlreiche Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld, wenn für die Arbeitnehmer keine oder nur ganz wenig Arbeit vorhanden ist.
Der Arbeitgeber stellt dabei zugleich einen schriftlichen Antrag des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit. Denn er zahlt den (gekürzten) Lohn weiterhin an die Arbeitnehmer aus. Beim Arbeitnehmer kommt dann 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts an. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht bis zum Monatswechsel, kommt der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern in Verzug. Neben dem pauschalen Schadensersatz kann er unter Umständen auch für Folgekosten verantwortlich gemacht werden, wenn er die Auszahlung an den Arbeitnehmer hinauszögert.
Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter – Jetzt Entschädigungsantrag stellen!
War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Laub Download war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.
Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentvollstreckers
Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist.