WEG: Austausch einer Schließanlage bei Schlüsselverlust
Auch eine von einer WEG eingesetzte Hausverwaltung ist berechtigt, eine Schließanlage unverzüglich auszutauschen, wenn sie sich hierzu veranlasst sehen darf. Dies ist der Fall, wenn und soweit durch den Verlust des Schlüssels einer Schließanlage konkret zu befürchten ist, dass der nicht auffindbare Schlüssel durch Unbefugte missbräuchlich verwendet wird.
Amtshaftung bei Terroranschlägen?
Die Angehörigen und überlebenden Opfer des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 könnten einen Amtshaftungsanspruch gegen den deutschen Staat haben. Der Attentäter Anis Amri war nämlich bis dahin gewerblicher Drogendealer. Das heißt, er lebte von Drogenverkauf. Das wäre womöglich ein Haftgrund gewesen, denn die Behörden wussten das. Wäre Amri verhaftet worden, so der Anwalt mehrerer Opfer, hätte er die Tat nicht ausüben können.
Hilfssheriffs: Private Dienstleistungsfirmen dürfen keine „Stadtpolizisten“ in Uniform stellen und Verwarnungen oder Strafzettel verteilen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einer aktuellen Entscheidung sämtliche Verwarnungen von privaten Dienstleistern im Auftrag der Stadt Frankfurt als unzulässig eingestuft. Das gilt selbst dann, wenn private Dienstleistungsfirmen ihre Mitarbeiter in eine spezielle Uniform des Rechts- und Ordnungsamtes stecken. Rechtlich sind es „Leiharbeiter“, denen es untersagt ist hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ist ausschließlich dem Staat (der Exekutive) zugewiesen. Dieses Erfordernis darf nicht unterlaufen werden.
Diese Grenzen gelten bei der Haftung von Hundehaltern
Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch dazu, dass der Tierhalter haften muss. Wann die Haftung greift, zeigen wir exemplarisch an zwei aktuellen Entscheidungen.
Audiovisuelle Aufzeichnungspflicht von Vernehmungen bei Tötungsdelikten
Seit Jahresanfang ist Pflicht, was früher in der Praxis nur ausnahmsweise gemacht wurde. Paragraf 136 Abs. 4 StPO schreibt vor, die Vernehmung des Beschuldigten im Normalfall in Ton und Bild aufzuzeichnen, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zu Grunde liegt. Das gilt auch, wenn der Beschuldigte unter sichtlich eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten leidet.