Schäuble weiterhin für Klarnamenpflicht im Netz bzw. jetzt erst recht
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble fordert entgegen der Parteilinie weiterhin, dass Nutzer sich auf sozialen Netzwerken nur mit ihrem richtigen Namen unterwegs sein dürfen. Was im wahren Leben gilt, soll auch im WWW gelten. Das ist richtig.
Die Hesse komme! … zuerst
In Hessen ist die erste staatliche Meldestelle für Hasskommentare im Internet eingerichtet worden unter www.hessengegenhetze.de können Bürger Texte und Bilder, die Hetze verbreiten, melden.
Permanenter Organmangel in Deutschland
Es gibt gerade in Deutschland zu wenig Organspender. Was tun? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte dem bis gestern mit der Widerspruchslösung begegnen. Jeder, der nicht ausdrücklich einer Organspende zu Lebzeiten widerspricht, ist Spender. Punkt. Dieser Ansatz dürfte schon verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Zwischenzeitlich ist die Lösung auch im Bundestag gescheitert. Ihre Reform der Organspende sieht vor, dass die Bürger künftig bei Gelegenheit befragt werden, ob sie Organspender sein wollen. Letztlich ist das so wie an der Kasse bei REWE: „Haben Sie eine Payback-Karte?“ oder „Sammeln Sie Punkte?“. Ich sammel keine Punkte und schon seit dem dritten Einkauf (zwei Mal davon bei der gleichen Kassiererin) antworte ich seither tapfer und trotzig nur noch „Nein“ und werde schon aus Prinzip niemals eine Payback-Karte haben wollen und auch nie Punkte sammeln. ... So geht es wahrscheinlich vielen. Die Abstimmung im Bundestag wird das Problem des Organmangel nicht im Ansatz lösen. Hier scheint die Politik wieder einmal nicht praxistauglich zu agieren.
Lebzeitige Übertragung eines Wohnanwesens und Ausgleichspflicht
Die Übertragung eines Wohnanwesens durch die Eltern auf eines ihrer Kinder kann nach dem Tod der Eltern nur Ausgleichsansprüche der anderen Kinder auslösen, wenn eine Schenkung vorliegt. Das ist aber nicht der Fall, wenn der "bedachte" Sprössling im Gegenzug Verpflichtungen übernommen hatte, deren Wert dem des Anwesens entsprach.
Radarfalle PoliScan FM1 kommt auf den rechtlichen Prüfstand
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wird sich am kommenden Mittwoch mit der Messtechnik der Firma Vitronic beschäftigen. Es geht darum, ähnlich wie bei den Blitzgeräten TraffiStra S 350 von Jenoptik darum, ob die Messergebnisse juristisch verwertbar sind, wohl die wo Messdaten nicht zur Überprüfung auf etwaige Messfehler zur Verfügung stehen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte im Mai 2019 Bußgeldbescheide für rechtswidrig erklärt, wenn keine Möglichkeit der Überprüfung der Rohmessdaten gegeben sei. Dann sei ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gegeben.