Verteidigung von Boateng ist mit ihrer Taktik geradewegs an die Wand gefahren
Jetzt ist für Jerome Boateng alles viel schlimmer als vorher. Fast alle Nachrichtenmagazine und Zeitungen haben es als Eilmeldung gebracht: Jerome Boateng ist wegen Körperverletzung zu 120 Tagessätzen á € 10.000,00 verurteilt worden. Die Gesamtstrafe ist nur deswegen niedriger, weil Boateng angegeben hat, dass er zwischenzeitlich weniger Werbeeinnahmen habe als früher. Wegen der 120 Tagessätze gilt er aber als vorbestraft. Das bedeutet einen Eintrag im Führungszeugnis. In den familienrechtlichen Auseinandersetzungen um seine Kinder kommt das wahrscheinlich auch nicht gut.
Den gerichtlichen Vorschlag zu Beginn der Berufungsverhandlung hat Boateng links liegen lassen.
Neben der Verurteilung hat Boateng auch sein Image nachhaltig beschädigt.
Auch Boatengs Security-Firma hat sich selbst zerlegt
Es waren nicht nur die illegalen Filmaufnahmen, die die Security von einer Zeugin der Anklage gemacht hat, es war vor allem auch das Verhalten danach. Die Security-Firma äußerte, dass man die Zeugin nicht speziell gefilmt habe. Es sei um eine reine „Objektabklärung“ gegangen. Was für ein „Objekt“? Warum filmen diese Leute den Eingang des Landgerichts? Und dann noch am Prozesstag? Auch der Rest kam völlig unprofessionell rüber:
vier Typen mit schwarzem Hemd, schwarzer FFP2-Maske im Außenbereich, Pferdeschwänzchen, bullig, aber unsportlich, abgeratzte Jeans, kein Sakko, schwarze glanzpolierte Autos, Protzuhr am Handgelenk und unangenehmes Schuhwerk. Alles schlechte Attribute. Dabei hatte sich Boateng extra einen Anzug angezogen. Die Abweichung zur Security konnte nicht größer sein.
38 Jahre unschuldig in Haft in US-Gefängnis
Der US-Amerikaner Maurice Hastings ist heute 69 Jahre alt und wurde Ende Oktober 2022 nach 38 Jahren Haft aus einem kalifornischen Gefängnis entlassen. Eine erst jetzt durchgeführte DNA-Analyse hat ergeben, dass Hastings nicht der Täter sein konnte. Im Jahre 1988 gab es solche DNA-Nachweise noch nicht. Das Los Angeles Innocence Project, eine Organisation, die sich bemüht, Unschuldsbeteuerungen durch DNA-Untersuchungen nachzuweisen, hat erreicht, dass eine DNA-Untersuchung jetzt erfolgt. Die Spuren an der Leiche konnten mit einem 2020 gestorbenen anderen Häftling in Verbindung gebracht werden, der wegen Kidnapping und Vergewaltigung einsaß. Maurice Hastings hatte das Verbrechen stets abgestritten.
Wie einem Focus-Bericht zu entnehmen ist, hatte das unschuldige Opfer Hastings schon im Jahre 2000 vergeblich eine DNA-Analyse gefordert.
Warum eine solche Analyse bei „Altfällen“ nicht auf jeden Fall automatisch erfolgt, ist strategisches Justagen oder soll die Entschädigung für den unschuldigen Maurice Hastings ab dem Jahr 2000 noch erheblich verschärfen.
Die Schweiz betreibt Rechtsbruch mit Migranten und schickt Flüchtlinge einfach weiter nach Deutschland
Deutschland sollte dem permanenten Rechtsbruch der Schweiz entgegentreten. Prof. Alberto Achermann von der Universität Bern behauptet sogar, dass das Dublin-Abkommen hier nicht einschlägig sei, weil die Personen in der Schweiz (noch kein) Asylgesuch stellen. Das ist Quatsch! Was sollen sie denn sonst sein? Touristen? Achermann erkennt sehr wohl die vermeintliche Lücke im Dublin-Abkommen und nutzt die vermeintliche Lücke frech, nach hinten gelehnt, zugunsten der Schweiz aus. Das ist schäbig. Ein europäischer Schädling. Man sollte dem Querdenker Achermann wegen offensichtlicher Inkompetenz oder absichtlicher Täuschung die Professur aberkennen. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Deutschland täte gut daran, gegenüber der Schweiz die Grenzen zu schließen und „Weiterreisende“ aus der Schweiz nicht in Deutschland aufzunehmen.
Zahlungsansprüche des Günther Wismach zurückgewiesen
Ein Günther Wismach versendet von Leipzig aus zurzeit massenhaft Abmahnungen an Webseitenbetreiber. Sein Vorwurf ist, dass die Adressaten auf ihren Seiten sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Goggle Fonts. Durch die Anwendung dieser Technik würden seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Ihm stünde daher ein Schadensersatz zu in Höhe von € 300,00 (pauschal). Wir haben diese Abmahnungen für mehrere unserer Mandanten überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung in keinem einzigen Fall gerechtfertigt ist.
Wir haben der Forderung schriftlich widersprochen und Herrn Günther Wismach unter Fristsetzung aufgefordert, von seiner Forderung Abstand zu nehmen.
Nachdem Herr Wismach es vorgezogen hat nicht zu reagieren, lassen wir das Geschäftsgebaren des Herrn Wismach nunmehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig überprüfen. Wir haben in dem Zusammenhang vorsorglich auch Strafanzeige erstattet.
Über das Ergebnis werden wir berichten.