44.000 € für Schikanieren und Stalking
Ein heute 63 Jahre alter Mann hatte nach dem Einzug der Familie in ihr neu errichtetes Mannheimer Eigenheim im Jahr 2014 alsbald damit begonnen diese zu schikanieren. Dies reichte von ständigen, über das sozialadäquate Maß hinausgehenden, Beobachtungen vom eigenen Fenster aus, über nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie, bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen im Jahr 2017.
Während sich der Mann am 01.04.2017 noch darauf beschränkt hatte, dem Ehepaar damit zu drohen, eine Pistole aus seinem Haus zu holen, lief er dem Ehemann am Abend des 27.07.2017 mit einem erhobenen Beil hinterher. Nur, weil der Ehemann fliehen konnte, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen des Ehepaares zu und schlug mit dem Beil auf sie ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Die Familie entschloss sich daraufhin zum Umzug, bezog zunächst für einige Monate eine Mietwohnung und erwarb sodann ein neues Eigenheim.
Die durch den Umzug entstandenen Kosten sowie die Nebenkosten für den Erwerb des neuen Hauses (Grundsteuer und Notarkosten), aber auch den Mindererlös aus der Veräußerung ihres verlassenen Familienheims, nachdem sie die Käufer auf die bisherigen Verhaltensweisen des Nachbarn hingewiesen hatten, sowie die bei der Veräußerung entstandene Maklercourtage wollten die Eheleute ersetzt haben. Sie erhoben gegen ihren ehemaligen Nachbarn daher eine Schadensersatzklage über insgesamt mehr als 113.000 €.
„Die Toten vom Bodensee“ werden wahr
Nach einer Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 22.09.2022 soll nach Angaben der Schweizer Polizei ein Mann seinen Vater auf dem Bodensee getötet haben. Am Mittwoch vor einer Woche soll ein führerloses Schiff gegen eine Hafenmauer in Altenrhein gefahren sein. In dem Boot fanden die Einsatzkräfte einen 77-jährigen Österreicher, der nach erstem Augenschein gewaltsam zu Tode gekommen ist. Wenig später wurde der 37-jährige Sohn des Toten aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Sohn wohl zuvor auf dem Schiff war und sich danach tötete.
In Deutschland wird der alte weise Mann von alten weisen Frauen überholt
Nach Patricia Schlesinger, fällt in den Fernseh- und Selbstbedienungsanstalt eine weitere "Raff-Dame" auf: Frau Prof. Birgit Spanner-Ulmer, Technik-Direktorin des bayrischen Rundfunks. Der 49-Jahre alten Spanner-Ulmer wird vorgehalten, dass sie sich zwei Chauffeure „hält“, falls einer krank ist oder Urlaub hat. Auf den Fahrten des bayrischen Rundfunks wird Spanner-Ulmer offensichtlich gar nicht zurückgreifen, ebenso wenig würde sie sich selbst ans Steuer setzen, obwohl sie vermutlich einen Führerschein besitzt. Ihr werden vom bayrischen Rundfunk sogar zwei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, neben dem Dienstfahrzeug auch noch ein Ford Mondeo Kombi, um privat Einkäufe tätigen zu können. Finanziell werden diese „Extrawürste“ von den Rundfunkbeiträgen der Bürger. Das Jahresgehalt der weisen Frau beträgt € 266.000,00. Die Tageszeitung Welt hat in ihrer Ausgabe vom 24.09.2022 jetzt darauf hingewiesen, dass Spanner-Ulmer zusätzlich seit 2016 € 440.000,00 von der Salzgitter AG erhalten hat. Auffällig sei, so die Welt, dass in einer Dokumentation des bayrischen Rundfunks über die Salzgitter AG auffällig wohlwollend berichtet wird.
Aber damit nicht genug. Die Technik-Direktorin übt noch eine weitere bezahlte Tätigkeit aus. Spanner-Ulmer erhält für ihre Mitgliedschaft im Zukunftsrat der bayrischen Wirtschaft jährlich eine Aufwandspauschale von € 6.500,00 und € 1.000,00 pro Sitzungsteilnahme. Der Zukunftsrat hat sich gegenüber der Welt geweigert, die Gesamtsumme, die an Spanner-Ulmer ausbezahlt wurde, zu nennen.
2. Update zur Abmahnwelle wegen Google Fonts: Abmahnanwalt und sein Auftraggeber zur Stellungnahme und Unterlassung aufgefordert
Wir haben uns die Frage gestellt, ob das hier wirklich echte oder nur vorgetäuschte Abmahnungen sind und haben diese Fragen nun an den Abmahnanwalt und seinen Mandanten weitergegeben. Diese müssen sich nun bis zum 29.09.2022 erklären.
Angeschrieben haben wir die Gegenseite wegen folgender Fragen:
„1.
Mahnen Sie über Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard bundesweit Webseitenbetreiber ab, mit denen Sie zuvor nicht in Geschäftsverbindung standen?
2.
Wie viele Mitglieder hat die Interessengruppe Datenschutz?
3.
Haben Sie den Vorsitz der IG Datenschutz?
4.
Wie ist die Interessengemeinschaft organisiert? Als e.V.? Als GbR? Als Einzelfirma?
5.
Wir benötigen Auskunft darüber, wer alles Mitglied der IG Datenschutz ist. Können Sie uns eine Namensliste übermitteln?
6.
Wann wurde die Interessengruppe Datenschutz gegründet?
1. Update zur Abmahnwelle wegen Google Fonts
Zwischenzeitlich werden Stimmen laut, dass die Abmahnungen sich angeblich von selbst in Luft auflösen würden, weil Google in der aktuellen Datenschutzerklärung zu den Fonts mitteilt, dass die IP nicht protokolliert wird. Rechtlich dürfte das aber nichts ändern, weil der Seitennutzer nicht weiß, dass seine IP nach extern übermittelt wird. Dass sie dort nicht protokolliert wird, ist ein netter Hinweis und möglicherweise dem DSGVO geschuldet, ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Daten erst einmal weitergeleitet werden. Der Punkt ist wohl eher zu betrachten unter dem Aspekt, ob die Datenweiterleitung sich schadhaft auswirkt oder nicht.
Da der Anwalt immer den sicheren Weg geht, sollte die Remote-Verbindung vorsichtshalber gekappt werden.