Wann bekommt man Wohngeld?
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss für die angemietete Wohnung oder einen Lastenzuschuss für die Eigentumswohnung oder das Haus benötigen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ob jemand berechtigt ist, die Sozialleistung in Anspruch zu nehmen, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: 1) dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben 2) der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben und 3) der Höhe der Miete.
Dabei setzt sich das Gesamteinkommen aus allen Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zusammen (zu berücksichtigen sind beispielsweise die Ehegatten des Haushaltsmitgliedes, Eltern und Kinder, Geschwister, etc.). Auch eigenes Vermögen beeinflusst ggf. den Wohngeldanspruch.
LAG Berlin-Brandenburg nimmt alten Menschen die Würde und "tötet" die Eigenständigkeit von Personen, die Hilfestellung benötigen
Das LAG Berlin-Brandenburg nimmt alten Menschen die Würde und "tötet" die Eigenständigkeit (mit Hilfestellung) einer ganzen Generation
Viele alte Menschen wollen solange wie möglich zu Hause leben und keines falls in ein Heim. Wer schon in einem Heim war, kann das durchaus nachvollziehen. Viele Ältere, die alleine wohnen, greifen in solchen Fällen, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind, auf Pflegekräfte aus dem Ausland zurück. Das ist dann eine 24-Stunden-Pflegekraft, die aus dem europäischen Ausland für einige Wochen zum Pflegebedürftigen kommt und dort auch wohnt und verköstigt wird. Sie muss dafür die Pflegeperson pflegen, einkaufen, kochen usw.
Für den Betroffenen oder die Familie war dies bislang noch gerade so finanzierbar. Im Schnitt kostet eine solche Kraft im Monat € 2.500,00. Der Betrag wird an eine ausländische Firma bezahlt, die dann die Pflegekraft stellt, beispielsweise aus Bulgarien. Diese Person bekommt dann von der Monatspauschale € 1.500,00 bis € 2.000,00 Lohn. Das ist in der Regel mindestens das fünf- bis zehnfache, was eine solche Kraft im Heimatland verdienen kann.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg versucht nun diese Praxis zu zerstören. Man könne in solchen Fällen nicht 30 Wochenstunden für Betreuungsentgeld ansetzen, man müsse vielmehr für jeden Tag 24 Stunden ansetzen. Bei sieben Tagen in der Woche sind das 168 Wochenstunden, im Monat 672 Stunden. Wenn man nun den Mindestlohn zu Grunde legt, kommt man schon einmal auf € 8.064,00. Dann kommen noch Nachtzuschläge usw. hinzu, so dass das Landesarbeitsgericht einer Bulgarin einen Monatslohn von bis zu € 10.000,00 zuerkannt hat. Damit verdient die Bulgarin etwa das 100-fache was in Bulgarien üblich ist.
Wenn die Justiz (endlich) ernst macht
Ein 56-Jähriger, der den Mord an zwei Polizisten im Netz ausdrücklich begrüßt hat und zur Jagd auf (weitere) Polizisten aufruft, muss in Haft. Er erhält keine Bewährung.
Der letzte Satz ist der Entscheidende. Das Gericht hat den Hetzer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten verurteilt. Bis zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren ist möglich und in vielen Fällen auch üblich, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Täter weitere Straftaten begeht.
Kurz vor dem Urteil hat sich der Täter entschuldigt und gejammert, dass er all das nicht ernsthaft gemeint habe.
Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Internetzugang
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.04.2022, der erst jetzt veröffentlich wurde, hat ein Strafgefangener grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt.
In der Sache ging es um einen Fall in Freiburg. Die Anstalt hatte den Antrag des Häftlings abgelehnt, ihm den Besitz eines Tablets mit Internetzugang zu gestatten oder Internetzugang „über eine sichere vertrauenswürdige Quelle“ zu gewähren. Dem dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 des Strafvollzugsgesetzes gab das Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 10.02.2022 nicht statt. Daraufhin erhob der Strafgefangene Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe.
Wenn Corona zur Berufsunfähigkeit führt
Die Debeka-Versicherungsgruppe meldet, dass sie erstmals Corona als Grund für eine Berufungsunfähigkeit verbunden mit einer Invalidenrente anerkannt hat. Die Versicherungsgruppe hatte in 2021 in 6 Fällen zuerkannt. In der Regel wird Berufsunfähigkeit in Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen.
Long-Covid und Post-Covid werden die Gesellschaft vermutlich noch nachhaltig belasten. Hinzu kommt, dass eine Covid-19-Infektion im Nachhinein auch zu psychischen Erkrankungen führen kann.