Immer mehr Ermittlungsverfahren werden (einfach) eingestellt
Immer mehr Ermittlungsverfahren werden (einfach) eingestellt.
Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr fast fünf Millionen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurden. Die meisten Ermittlungsverfahren werden von den Polizeidienststellen eingeleitet und dann an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Ein Teil der Verfahren wurde von den Staatsanwaltschaften selbst durch Steuer- und Zollverhandlungsstellen sowie Verwaltungsbehörden eingeleitet. Dabei endeten fünf der Verfahren mit einer Anklage bzw. mit einem Strafbefehlsantrag. Ein Großteil wird mit dem Argument eingestellt, das der Tatnachweis nach Aktenlage nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit geführt werden könne. Allerdings ist diese Ansicht zum Teil dehnbar „Gummi“. In diesem Bereich verstecken sich viele Straftaten, die einfach nicht ordentlich zu Ende ermittelt werden.
OLG Karlsruhe setzt Dieselverfahren aus
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Rantos vom 02.06.2022 hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe einen Schadensersatzprozess ausgesetzt (Beschluss vom 27.07.2022 nach Hinweisbeschluss vom 04.07.2022 – 8 U 58/21).
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Berufung eine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.09.2007 sowie zur Auslegung der Verordnung Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.2007 aufwerfe, die dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bereits zur Vorabentscheidung vorliegt.
Dabei geht es um die Frage, ob dem Verbot, ein Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszustatten und in den Verkehr zu bringen, Schutzgesetzcharakter im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB auch insoweit zukommt, als das Interesse des Fahrzeugerwerbers, keine ungewollte Verbindlichkeit einzugehen, geschützt sein soll.
Salvatorische Klauseln in AGBs sind eher schädlich als dass sie was nützen
Beinahe jeder kennt sie: am Ende von Verträgen finden sich Formulierungen, adss der Vertrag auch gelten soll, wenn er nicht gilt usw. wie bspw.:
Fatal unterschätzt: Tierquälerei durch Lichtverschmutzung
Hierauf weist das Infoportal ntv-Wissen in einem Artikel vom 16.05.2022 hin. Lichtverschmutzung liegt vor, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des natürlichen Sonnenlichts gestört wird, weil Menschen in vielen Bereichen die Nacht zum Tag machen.
Für Kühe, die keine Armbanduhr tragen, ist das fatal. Andere Tiere tragen auch keine Uhr. Deshalb bedeuten Störlichter der Nacht Stress für die Tiere. Das beginnt von der Beleuchtung regionaler Denkmäler, Flutlicht von Fußballplätzen auf dem Land, Straßenlaternen am Stadtrand, Stirnlampen von Joggern und alles für was künstliche Lichtquelle eingesetzt wird, stört den Bereich der Tierwelt. Hierauf weist die Chronobiologin Stefanie Monecke in NTV ausdrücklich hin: „Lichtverschmutzung ist wahrscheinlich eine Hauptursache des globalen Artensterbens. Am Beispiel Straßenlaterne kann man oft im Licht Insektenschwärme sehen, die solang um die Lichtquelle suchen, bis sie ermüden oder verbrennen. Die ganze Nahrungskette gerät damit durcheinander. Fledermäuse, die bekanntlich im Dunkeln jagen, suchen sich andere, oftmals kleinere, Jagdreviere. Vögel werden durch Lichtstörung in ihrem Zeitenrhythmus empfindlich gestört.
Wenn Presseartikel manipulativ sind
Vorweg: Es mag sein, dass die Darstellung in diversen Presseartikeln am Ende vertretbar ist bzw. der Journalist auch in der Bewertung recht hat. Darf er aber über Tatsachen hinaus seine Meinung einfach so mit einflechten? Dürfen sachliche Artikel manipulativ sein?
Ich denke: Nein. Wenn das der Fall ist, sollte ein Artikel zwingend als Kommentar (Meinung) gekennzeichnet werden und nicht nur als News.
Wie wird berichtet? Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet am 24.08.2022 mit der Überschrift „Auf dem Beifahrersitz hockt Mutti: Porsche-Protzer (17) rast mit 200 durch 120er-Zone“
Was ist wirklich geschehen?
Ein 17-Jähriger, der im Besitz einer Prüfbescheinigung für „begleitetes Fahren ab 17“ ist, war auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs, obwohl ein Teilabschnitt auf 120 km/h begrenzt war. Gefährdet wurde niemand. Einen Unfall gab es auch nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war deshalb ausgeschildert, weil in dem Bereich keine Seitenstreifen vorhanden waren. In solchen Fällen wird die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig auf 120 km/h begrenzt.